Nach Discobesuch in München: Brutal gewürgt und vergewaltigt

München - Weil er seine Disco-Bekanntschaft (24) in einer Parkgarage vergewaltigt haben soll, verurteilte eine Strafkammer des Landgerichts München I den 33-jährigen Angeklagten wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und elf Monaten.
Brutale Vergewaltigung nach Discobesuch in München: Täter muss fast sechs Jahre ins Gefängnis
Das Gericht war nach der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gekommen, dass das Opfer in der Tatnacht in einer Diskothek den 33-Jährigen kennengelernt hatte. Beide verließen den Club und gingen zum PKW des Angeklagten. Der fuhr die stark alkoholisierte Geschädigte in ein Parkhaus.
In dem Parkhaus habe der Angeklagte dann gegen ihren Willen auf der Rückbank seines Autos mit der 24-Jährigen geschlafen. Ohne Kondom. Dabei soll er sie stark und über längere Zeit gewürgt haben. Der Angeklagte hatte den Tatvorwurf nur teilweise eingeräumt. Die Kammer unter dem Vorsitz von Nikolaus Lantz stützte ihre Feststellungen vor allem auf die - allerdings nur bruchstückhaften - Angaben des Opfers. Zudem konnte sichergestelltes DNA-Spurenmaterial dem Angeklagten zugeordnet werden.
Nur knapp überlebt: Der Vergewaltiger hat sein Opfer brutal gewürgt
Im Auto des Angeklagten war DNA des Opfers festgestellt worden. Das Verletzungsbild wurde von einer rechtsmedizinischen Sachverständigen begutachtet. Diese hielt insbesondere fest, dass sie das Ausmaß der aus dem Würgen hervorgerufenen Verletzungen sonst nur von Verstorbenen kenne. Die Frau war demnach knapp mit dem Leben davon gekommen. In rechtlicher Hinsicht wertete das Gericht die Tat als Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte die Strafkammer insbesondere die Massivität des Würgevorgangs. Auch dass die Frau an einen Ort gebracht wurde, an dem sie dem Angeklagten ausgeliefert war, wertete das Gericht zulasten des Angeklagten. Das Teilgeständnis sowie der Versuch eines Täter-Opfer-Ausgleichs wurden strafmildernd berücksichtigt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, erklärt Gerichtssprecher Laurent Lafleur. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft stehe das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche nach Urteilsverkündung eingelegt werden müsste.