Nach Disco-Streit: Opfer bangt um Augenlicht

Tatort Vip-Club: Ein 20-Jähriger bekommt bei einem Streit in der Disco ein Glas ins Auge. Der Täter stellt sich und gesteht den Angriff - vor Gericht versöhnen sich Täter und Opfer.
John Schneider |
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Die Spuren des Angriffs sind noch sichtbar: Auf dem rechten Auge wird Andreas K. nie wieder hundertprozentig sehen können.  Kleines Bild: der Angeklagte Bernhard S.
jot Die Spuren des Angriffs sind noch sichtbar: Auf dem rechten Auge wird Andreas K. nie wieder hundertprozentig sehen können. Kleines Bild: der Angeklagte Bernhard S.

München - Andreas K. (20) kann auf einem Auge nur noch hell und dunkel unterscheiden. Seine volle Sehkraft wird er nie wieder erlangen. Die schwere Verletzung ist die Folge eines Disco-Streits.

22. März, 3 Uhr in der Früh: Eigentlich schien die Situation relativ harmlos. Weil ein Mann ein Mädchen auf der Tanzfläche des Vip-Clubs am Frankfurter Ring antanzt, kommt es zum Streit. Es wird geschrien und geschubst. Dann eskaliert die Situation. Andreas K. will schlichten. Als der 20-Jährige seinen Spezl aus dem Gedränge herausziehen will, bekommt er ein Glas ins Gesicht. Der Täter musste sich nun vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Warum er mit dem Longdrink-Glas zugeschlagen hat, kann Bernhard S. (22, Name geändert) selber nicht mehr richtig nachvollziehen. Das Opfer sei auf ihn zugekommen, sagt er nur. Er selber sei betrunken gewesen. An viel mehr kann er sich nicht erinnern.

Die Folgen des Schlags sind jedenfalls schrecklich. Das Glas zersplittert, die Splitter dringen in das rechte Auge des Opfers ein. Iris und Linse werden zerstört. Andreas K. wird ins Krankenhaus gebracht. Das Auge genäht. Die Ärzte fürchten anfangs um sein Augenlicht. Doch inzwischen besteht Hoffnung, dass der Einzelhandelskaufmann durch Einsetzung einer Linse etwa 60 Prozent seiner Sehkraft wiedererlangen kann. Aber nicht nur das Auge schmerzt. Auch psychisch macht ihm der Angriff zu schaffen: „Ich versuche es zu verdrängen. Vielleicht muss ich mich aber doch noch behandeln lassen.“

Der Täter flieht zunächst, stellt sich aber neun Tage später und kommt in Begleitung eines Anwalts zur Polizei. Seitdem sitzt er in U-Haft. Die Haft mache seinem Mandanten sehr zu schaffen, berichtet Anwalt Peter Witting. Dabei ist sein Schützling für die Polizei kein Unbekannter. Der Arbeiter war als Jugendlicher bereits mit Körperverletzungen aufgefallen. Da damals Alkohol ebenfalls eine Rolle spielte, hat sich Bernhard S. im Knast den Anonymen Alkoholikern angeschlossen.

Versöhnliche Note: Bernhard S. entschuldigt sich vor Gericht, bietet seinem Opfer 5.000 Euro Schmerzensgeld und die Übernahme der Folgekosten. Andreas K. nimmt das Angebot und die Entschuldigung an. Die beiden schütteln sich die Hände. Das Urteil steht noch aus.

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