Nach Blutspende: Rentnerin verklagt BRK

Eine Rentnerin klagt vor dem Oberlandesgericht München gegen das Bayerische Rote Kreuz. Seit ihren letzten Blutspende hat sie Schmerzen. Sie will 15.000 Euro.
von  Torsten Huber
Rentnerin Olga B. (68) leidet nach Blutspende beim BRK unter Schmerzen und Kraftlosigkeit im rechten Arm: "Ich kann kein Sport mehr machen."
Rentnerin Olga B. (68) leidet nach Blutspende beim BRK unter Schmerzen und Kraftlosigkeit im rechten Arm: "Ich kann kein Sport mehr machen." © az

München - Rentnerin Olga B., 68 Jahre alt, betrachtet die Blutspende immer als Bürgerpflicht: „Ich habe 30- bis 40 Mal Blut gespendet. Dass ich irgendwann einen Dauerschaden habe, hätte ich nie gedacht.“

Seit ihrer letzten Spende sei ihr rechter Arm für immer geschädigt. Auf 15000 Euro Schmerzensgeld hat sie den Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) verklagt. In erster Instanz ist die Klage abgewiesen worden.

Jetzt ist der Fall beim Oberlandesgericht München (OLG) anhängig. Es ist nur einer kleiner Pieks mit großer Wirkung – so wirbt der Blutspendedienst für den Aderlass. 30000 Blutkonserven werden monatlich allein in München benötigt. Im August 2008 geht auch Olga B. in Huglfing (Kreis Weilheim-Schongau) zum Spenden.

Erst gibt es ein Infoblatt, dann ein ärztliches Gespräch. Eine Blutdruck- sowie eine Hämoglobinwert-Messung werden durchgeführt. Dann wird die Nadel gesetzt. Plötzlich stockt bei Olga B. der Blutfluss. Eine Nadelkorrektur wird vorgenommen.

Danach schwillt ihr Arm an und ein Hämatom bildet sich. Dazu Olga B.: „Das empfinde ich als normal. Aber was mit meinem Arm passiert ist, ist nicht mehr normal.“ Der Bluterguss breitet sich über den gesamten Arm aus. Olga B. verspürt einen ziehenden Schmerz von der Beuge bis zum Handgelenk.

Der Arm wird punktiert. Vermutlich ist ein Nerv geschädigt. Der Bluterguss ist jetzt weg. Der Ziehschmerz ist aber noch da und die Klägerin hat keine Kraft mehr im Arm. „Sport kann ich nicht mehr machen. Ich kann mich ja nicht mehr festhalten“, klagt die Rentnerin vor Gericht.

Auf die Fragen, ob sie das Informationsblatt gelesen und welche Fragen sie der Ärztin gestellt habe, sagt Olga B: „Vielleicht habe ich es überflogen. Welche Fragen hätte ich stellen sollen? Hätte ich fragen sollen, ob sich ein Dauerschaden bildet?“ Eine BRK-Ärztin sagt vor Gericht, dass bei Spendern mehrfach eine „schwere Nervenschädigung“ aufgetaucht sei.

Das Infoblatt (siehe Kasten), das stets aktualisiert wird, weißt darauf hin. Das Gericht meint, dass Olga B. keinen Anspruch auf Schmerzensgeld habe. Eine Kulanzzahlung, so wie es die Rechter vorschlagen, lehnt der BRK-Anwalt ab. Am 20. März fällt das Urteil.

 

Komplikationen können auftreten

Im Info-Blatt des Blutspendedienstes steht: „Komplikationen sind selten und verlaufen meist harmlos.“ In einigen Fällen könnten allerdings Probleme auftreten.

Zum Beispiel:

  • Schmerzhaftes Einstechen mit der Nadel und schwerwiegende Reaktionen wie Kreislaufkollaps und Nachblutungen.
  • Hämatome – auch in größerer Ausdehnung. Schmerzen und Bewegungseinschränkungen.
  • Schäden in Blutgefäßen und Nerven sowie Entzündungen der Vene bis zu deren Verschluss (Thrombose) werden selten beobachtet.
  • Selten Herzrhythmusstörungen und Sauerstoffmangel. Dauerhafte Beeinträchtigungen in Ausnahmefällen.

Als Rat wird dem Spender noch mitgeteilt: Bei auftretenden Beschwerden an den BRK-Arzt oder Hausarzt wenden.

 

 

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