Nach "Blood & Honour"-Urteil: Verurteilte legen Revision ein

Vor dem Urteil haben sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf einen Deal geeinigt: Im Gegenzug zu einem Geständnis gab es ein ungefähres Strafmaß. Nun legen zwei der Verurteilten dennoch Revision ein.
AZ/dpa |
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Die Angeklagten mit ihren Anwälten im Gerichtssaal des Landgerichts München I. (Archivbild)
Die Angeklagten mit ihren Anwälten im Gerichtssaal des Landgerichts München I. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa

München - Nach dem Urteil gegen Mitglieder und Funktionäre des verbotenen Neonazi-Netzwerks "Blood & Honour" haben zwei der Verurteilten Revision eingelegt. Es handele sich dabei um einen der Rädelsführer und um den einzigen Angeklagten, der nur als Unterstützer verurteilt wurde, sagte ein Sprecher des Landgerichts München I am Freitag. Die beiden hatten wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot, Volksverhetzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise von acht Monaten erhalten.

"Blood & Honour"-Prozess: Deal vor Urteil

Dem Urteil gegen die insgesamt neun Angeklagten – das Verfahren gegen einen weiteren Mann hatte die Staatsschutzkammer nach dessen Geständnis gegen Zahlung einer Geldauflage umgehend eingestellt – war ein sogenannter Deal vorausgegangen. Dabei verständigen sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Vorfeld auf ein ungefähres Strafmaß im Gegenzug zu einem Geständnis. Insofern ist es etwas überraschend, dass die beiden 41 und 46 Jahre alten Männer nun Revision eingelegt haben, aber nicht gänzlich unüblich, wie der Gerichtssprecher bestätigte.

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Bei dem Urteil vom Mittwoch vergangener Woche hatten sechs Männer Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten sowie einem Jahr und zehn Monaten erhalten, jeweils für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Drei weitere bekamen Geldstrafen zwischen 80 und 160 Tagessätzen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer die im September 2000 vom Bundesinnenministerium verbotene Organisation "Blood & Honour" fortgeführt und rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet hatten.

BGH befasst sich mit Revision

"Die Gruppierung stand in Tradition der ursprünglichen 'Blood & Honour' und war als Nachfolgeorganisation für die Nationalsozialisten des Dritten Reiches gedacht und hatte die entsprechenden Ziele", betonte der Richter in seinem Urteil. Die Akten gehen nun an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der sich aber nur mit den beiden Revisionsführern befassen wird.

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