Nach Biss in den Po: Streit um einen Jagdhund

Hundehalter klagt gegen Zaun-Bescheid der Behörde - und erreicht einen günstigen Vergleich.
John Schneider |
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Das ist ein Weimaraner – und ein solcher Jagdhund hat in Icking zugebissen.
dpa Das ist ein Weimaraner – und ein solcher Jagdhund hat in Icking zugebissen.

München Das war eine schmerzhafte Erfahrung: Eine Ickingerin wurde am 6. April 2013 von einem Hund in den Po gebissen. Die Weimaraner-Hündin Bonszi hatte eine offene Haustür genutzt, um auszubüxen. Der Biss des Jagdhundes hatte ein Nachspiel: Die Gemeinde reagierte mit einem Bescheid an den Hundehalter. Der möge doch bitte umgehend für einen Zaun sorgen, der die Sicherheit der Nachbarin vor Hundebissen gewährleiste.

Das Herrchen der Hundedame klagte gegen diesen Bescheid. Zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht hatte sich am Donnerstag als Gemeindevertreterin sogar Ickings Bürgermeisterin Margit Menrad in die Bayerstraße bemüht.

Menrad hörte, was Peter S. (Name geändert) an Argumenten gegen den Zaun anführte. So würde eine solche Einfriedung einen Stellplatz vernichten. Dabei würde dieser zusätzliche Zaun ja gar nichts nutzen: Wenn man eine Tür offen stehenlässt, könnten der Hund doch wieder ausreißen.

Außerdem zeigte sich Bonszis Herrchen einsichtig: „Ich habe meine Lehre aus dem Vorfall gezogen.“ Er wolle ein gutes Verhältnis zur Gemeinde, aber auch zur gebissenen Nachbarin. Die hatte 300 Euro Schmerzensgeld bekommen.

„Die Tür stand damals offen, weil ich gerade meine Einkäufe ins Haus brachte“, erklärte Peter S. vor Gericht. Jetzt würden die beiden Vorstehhunde – Bonszi (7) und der Rüde Byron (5) – weggesperrt, wenn Einkäufe eingeräumt und die Tür des Hauses dafür offengelassen wird.

Richterin Jutta Steuer gab zu bedenken, dass der Hundehalter auch nur Mieter des Anwesens in Icking ist. Die Frage, inwieweit der Eigentümer einen Zaunbau dulden muss, sei in dem Bescheid aber gar nicht angesprochen worden.

Dass die Gemeinde aktiv wurde, sei prinzipiell aber richtig gewesen. Der Hund sei schließlich durch den Biss auffällig geworden und ein Bescheid gerechtfertigt, sagte die Richterin. Ja, eine Gemeinde sei sogar verpflichtet, in solchen Fällen einzugreifen.

Die Richterin bemühte sich, die Parteien für einen Vergleich zu begeistern. Mit Erfolg. Der Kompromiss: Auf den Vorschlag der Richterin hin wird der Bescheid abgemildert – dem Hundehalter steht es jetzt frei, auf welche Weise er ein Entweichen seiner beiden Weimaraner Vorstehhunde verhindert. Das kann er mit einem Zaun erreichen, aber auch mit dem Wegsperren bei offener Haustür.

Wichtig sei es, dass die Hunde zu keiner Zeit entweichen können – sonst drohen Peter S. Zwangsgelder. 500 Euro hatte die Gemeinde in ihrem Bescheid angedroht. Mit diesem Kompromiss konnte dann auch Bürgermeisterin Menrad gut leben.

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