Nach AZ-Bericht: KVR ändert Führerschein-Regelung

Das ging schnell: Nachdem die AZ gestern über die unsinnige Regelung der Führerscheinbehörde berichtete, nach der EU-Führerscheine übersetzt werden müssen, änderte das KVR die Vorschrift - mit einer Ausnahme.
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Regelung geändert: der EU-Führerschein.
az Regelung geändert: der EU-Führerschein.

MÜNCHEN - Das ging schnell: Nachdem die AZ gestern über die unsinnige Regelung der Führerscheinbehörde berichtete, nach der EU-Führerscheine übersetzt werden müssen, änderte das KVR die Vorschrift - mit einer Ausnahme.

Die Mitarbeiter der Führerscheinbehörde dürfen künftig auf einen Übersetzer bei der Übertragung von einem EU-Kartenführerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis verzichten. In der Ausgabe vom Freitag hatte die AZ über die unsinnige Regelung berichtet – kurz nach dem Erscheinen des Artikels wurde die Vorschrift durch das Kreisverwaltungsreferat geändert.

Zuvor hatten sich die AZ-Leser online über die Regelung empört. "Die spinnen wohl?", fragte User "EU Bürger", "Danke lieber Staat, danke liebe Stadt München", bedankte sich "Emmylou" ironisch, "In Bayern ticken die Uhren immer anders", stellte User "von Heinz" fest.

Nun ist die Regelung geändert - allerdings mit einer Ausnahme: Führerscheine mit griechischen oder kyrillischen Schriftzeichen müssen künftig immer noch übersetzt werden. Aber da macht es ja auch Sinn.

Kasanobu Serdarov

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