Nach 18 Jahren Haft in Deutschland: Moshammer-Mörder abgeschoben

Frankfurt/Main/München - Der wegen des Mordes an Rudolph Moshammer verurteilte Iraker wurde nach 18 Jahren Haft in Deutschland in sein Herkunftsland abgeschoben.
Das Flugzeug mit dem heute 43-Jährigen an Bord startete gegen 14.30 Uhr vom Frankfurter Flughafen nach Bagdad, wie ein Sprecher der Bundespolizei der Deutschen Presse-Agentur zuvor mitteilte.
Im Irak ist der Moshammer-Mörder wieder ein freier Mann
Zuvor war mit der Anerkennung der Identität des Mannes durch den Irak die Voraussetzung für den Abschiebeflug geschaffen worden. Das notwendige Passersatzpapier lag laut Landesamt für Asyl und Rückführungen inzwischen vor.

Die Staatsanwaltschaft München I hatte bereits im November 2022 erklärt, dass sie im Falle einer Abschiebung aus der Haft heraus von einer weiteren Vollstreckung der Haftstrafe absehen würde. Eine Entlassung aus der Haft zur Reststrafenbewährung innerhalb Deutschlands hatte die Behörde aber abgelehnt. In seinem Heimatland wird der 43-Jährige das Flugzeug als freier Mann verlassen.
Einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung hatte sein Anwalt Adam Ahmed zurückgenommen. Grundsätzlich wäre diese ab dem 15. Januar möglich gewesen, da dann die Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren in diesem Fall ablief. Ein Gutachter hatte den Mann laut Ahmed aber als in Deutschland noch nicht entlassungsreif eingestuft, weil er hierzulande kein soziales Umfeld habe. Das sei im Irak anders.
Modezar Moshammer in eigenem Haus erdrosselt
Der Mann hatte Moshammer im Januar 2005 in dessen Haus im Münchner Vorort Grünwald mit einem Stromkabel erdrosselt. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte den damals 25-Jährigen mit nach Hause genommen.

Der Iraker wurde wenig später festgenommen, die Ermittler fanden seine DNA-Spuren am Tatort. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.
Der Iraker kurdischer Abstammung war um die Jahrtausendwende nach Deutschland gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt. Er besaß zur Zeit der Tat eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels wurde geschrieben, dass der Moshammer-Mörder laut Asylrecht nach zehn Jahren wieder nach Deutschland einreisen darf. In diesem Fall müsste er jedoch sofort wieder seine Freiheitsstrafe antreten. Der entsprechende Passus im Text wurde entfernt.