Nach 100 Verhandlungsstunden: Urteil im Amok-Prozess erwartet

Mit einer von ihm verkauften Waffe wurden neun junge Menschen in einem Einkaufszentrum getötet. Das Urteil im Prozess gegen den Waffenbeschaffer vom Münchner Amoklauf könnte Ende der Woche fallen. Sollte er verurteilt werden, hätte das Signalwirkung.
Aleksandra Bakmaz, dpa |
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Der Angeklagte Waffenhändler Philipp K. mit seinen Anwälten David Mühlberger (l) und Sascha Marks beim Prozessauftakt im Landgericht München.
dpa Der Angeklagte Waffenhändler Philipp K. mit seinen Anwälten David Mühlberger (l) und Sascha Marks beim Prozessauftakt im Landgericht München.

München - Nach mehr als 20 Verhandlungstagen könnte der Prozess gegen den Waffenbeschaffer vom Münchner Amoklauf nun zu Ende gehen. Der angeklagte Philipp K. muss sich nicht nur wegen diverser Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verantworten, sondern auch wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Damit soll erstmals ein illegaler Waffenhändler mit dem Verkauf einer Schusswaffe für eine Tat verantwortlich gemacht werden, bei der er nicht beteiligt war. Am Freitag könnte das Landgericht München I sein Urteil sprechen.

Der 33-Jährige hatte bereits zu Prozessbeginn vergangenen August zugegeben, dass er die Schusswaffe verkauft hatte, mit der der 18-jährige David S. am 22. Juli 2016 am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) neun Menschen und sich selbst erschoss.

Angeklagter und Amokläufer fanden über das Darknet zueinander, einem verborgenen Teil des Internets, der illegale Geschäfte möglich macht. Im digitalen Warenkorb von David S.: Eine Pistole vom Typ Glock 17 und Hunderte Schuss Munition für rund 4.500 Euro. Die Übergabe fand bei zwei sogenannten Real-Life-Treffen im hessischen Marburg nur wenige Wochen beziehungsweise Tage vor der blutigen Tat statt.

Staatsanwalt: Philipp K. handelte "unfassbar" und "kaltschnäuzig"

Zahlreiche Zeugen, Gutachter und Ermittler sagten in den rund 100 zurückliegenden Verhandlungsstunden aus - über eine Flut von Beweisanträgen der Nebenklage wurde entschieden. Zehn Verhandlungstage waren ursprünglich für den Prozess angesetzt. Seit vergangenem Mittwoch ist die Beweisaufnahme nun offiziell geschlossen.

Staatsanwalt Florian Weinzierl hatte noch am selben Tag plädiert und eine Haftstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten gefordert. Philipp K. habe wegen der Umstände des Waffenverkaufs davon ausgehen müssen, dass Menschen verletzt oder getötet werden sollen. Besonders schwer gewichtete die Anklage den geplanten Verkauf einer Waffe nach dem Amoklauf an zwei verdeckte Ermittler, die Philipp K. im August 2016 überführten. Das sei mit dem Wissen, dass nur wenige Wochen zuvor mit einer von ihm verkauften Waffe neun junge Menschen getötet wurden, "unfassbar" und "kaltschnäuzig" gewesen.

Auch der Großteil der Nebenklage plädierte. Die meisten der mehr als 15 Rechtsanwälte, die die rund 25 Angehörigen der Opfer vertreten, hatten am Montag eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord gefordert. Die Familien werfen dem Waffenhändler, der mit David S. eine rechte Gesinnung teilte, Mitwisserschaft vor. Ihrer Ansicht nach sprechen zahlreiche Indizien dafür. Beide seien "Brüder im Geiste" gewesen, hatte ein Nebenklage-Vertreter angeführt. Die meisten Opfer von David S. waren junge Menschen mit Migrationshintergrund.

Ein Nebenklage-Plädoyer sowie das der Verteidigung stehen noch aus. Philipp K. schwieg bisher an jedem Verhandlungstag. Nur zu Beginn des Prozesses ließ er eine Erklärung verlesen, in der er den Angehörigen der Opfer sein Beileid ausgesprochen hatte. Ob er sich noch vor der Urteilsverkündung zu Wort meldet, wird sich zeigen.

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