MVV-Tickets verfallen nach drei Monaten

Jetzt ist das Urteil rechtskräftig: Wer seine ungestempelte MVV-Fahrkarte länger als drei Monate aufbewahrt, kann sie nicht mehr verwenden - sie verliert dann nämlich ihre Gültigkeit.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Wer sich ein MVV-Ticket kauft, kann es maximal drei Monate aufbewahren - danach verfällt es.
dpa/Tobias Hase Wer sich ein MVV-Ticket kauft, kann es maximal drei Monate aufbewahren - danach verfällt es.

Jetzt ist das Urteil rechtskräftig: Wer seine ungestempelte MVV-Fahrkarte länger als drei Monate aufbewahrt, kann sie nicht mehr verwenden - sie verliert dann nämlich ihre Gültigkeit.

München – Die Münchner Verkehrsbetriebe MVV handeln nicht rechtswidrig, wenn sie nach einer Preiserhöhung die Gültigkeit unbenutzter alter Fahrkarten auf drei Monate begrenzen. Dies hat das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt.

Das Gericht wies damit die Klage eines Münchners ab, der unbenutzte Einzel- und Streifenfahrkarten im Wert von 42,05 Euro wegen der abgelaufenen Frist nicht erstattet bekommen hatte. Der Mann hatte seine Klage gegen den Münchner Verkehrs- und Vertriebsverbund (MVV) mit der Eisenbahn-Verkehrsordnung begründet. Nach deren Bestimmungen können unbenutzte Tickets binnen sechs Monaten nach Ablauf geltend gemacht werden.

Das Gericht betonte jedoch, dass diese Verordnung Ausnahmen zulasse, sofern diese auch veröffentlicht wurden – dies sei im vorliegenden Fall gegeben.

Der Münchner hatte gegen das Amtsgerichts-Urteil vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingelegt, auch dort wurde er jedoch abgewiesen. Nun ist das Urteil rechtskräftig (Az.: C 20589/09).

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.