MVV-Tarifreform: M-Zone ersetzt vier Ringe - das kostet die Monatskarte
München - Nun ist es endlich soweit: Die Gesellschafter des Münchner Tarif- und Verkehrsverbundes haben die Reform der MVV-Preise beschlossen.
Die größte Änderung: Künftig wird es eine sogenannte M-Zone geben, die die bisher vier gültigen inneren Ringe ersetzt. Der Preis für das Monatsticket in dieser Zone wurde nun festgezurrt: 59,90 Euro wird das neue Ticket kosten. Im Abokauf wird es durch Gratis-Monate noch günstiger. Für die Jahreskarte werden pro Monat nur 47,25 Euro fällig.
Um die M-Zone wird es nach außen hin sechs weitere Ringe geben.
Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) freute sich über das Ergebnis der Gesellschafterversammlung: "Wir haben heute gemeinsam eine Reform beschlossen, die allen Fahrgästen zugutekommt. Das Tarifsystem wird einfacher, klarer und bietet den Kunden mehr fürs Geld. Mir war es besonders wichtig, dass die Münchnerinnen und Münchner bestmöglich profitieren und wir gleichzeitig die erfolgreiche Kooperation mit der Region intensivieren." Auch Stefan Hofmeir, Sprecher der Aktion Münchner Fahrgäste, begrüßt die Einführung der M-Zone: "Für die Münchner Fahrgäste ist die Tarifreform ein großer Meilenstein. Endlich fallen die hohen Preissprünge an den Zonengrenzen weg." Hofmeir erwartet, dass durch die vereinfachte Tarifstruktur noch mehr Münchner den öffentlichen Nahverkehr nutzen - und mahnt an, dass dieser deshalb zeitnah ausgebaut werden müsse.
Auch Streifenkarten günstiger
Weitere Neuerungen, die die Tarifstrukur mit sich bringt: Die vergünstigten Seniorenkarten snd künftig ohne Zeitbegrenzung gültig und auch Streifenkartennutzer dürfen sich freuen. Denn beim jetzt geplanten Preismodell können Fahrgäste mit der Streifenkarte künftig 15 Prozent pro Einzelfahrt sparen. Bisher waren es nur 3,5 Prozent.
Eine detaillierte Übersicht der Änderungen, inklusive aller Preise auch für das Umland, hat der MVV auf seiner Internetseite veröffentlicht.
In Kraft treten soll die Reform im Juni 2019. Zuvor müssen noch der Münchner Stadtrat sowie die Kreistage der Verbundlandkreise zustimmen. Dass sie das tun, gilt als gesichert.