MVG zur Tram-Offensive 2030: Umbau "nur sukzessive" möglich

Die Linke im Stadtrat wünscht sich die Münchner Trambahn der Zukunft um einiges komfortabler und leistungsfähiger. Jetzt äußert sich die MVG zu den Ideen.
von  AZ
"Aufgrund des Stadtwachstums und den politischen Beschlüssen zur Erhöhung des Anteils des Umweltverbundes gilt es insbesondere, Kapazitäten bei U-Bahn, Trambahn und Bus zu schaffen", findet die MVG.
"Aufgrund des Stadtwachstums und den politischen Beschlüssen zur Erhöhung des Anteils des Umweltverbundes gilt es insbesondere, Kapazitäten bei U-Bahn, Trambahn und Bus zu schaffen", findet die MVG. © Peter Kneffel/dpa

München - Die Stadtratsmitglieder Cetin Oraner und Brigitte Wolf (Die Linke) hatten angeregt, dass die Stadtwerke München (SWM) respektive die Münchner Verkehrsbetriebe (MVG) eine Tram-Offensive starten - mit höherer Leistungsfähigkeit in den nächsten zehn Jahren.

Dabei ging es ihnen insbesondere um Trambahnzüge mit einer Breite von 2,65 Metern, entsprechenden Schienen und um Bahnsteige in angemessener Höhe – hier soll die Einstiegshöhe der Trambahnwagen auf 28 bis 32 Zentimeter angepasst werden.

MVG: Erweiterung des Tram-Angebots im Fokus

In der Antwort der MVG heißt es, dass der Ausbau und die Erweiterung des Tram-Angebots "im besonderen Fokus" stehen. Man arbeite bereits an Konzepten für den künftigen Einsatz noch längerer Züge - bis 60 Meter. Diese sollen "mittelfristig zu einer deutlichen Kapazitätssteigerung beitragen".

Einsatz breiterer Trambahnen bedeutet lange Planung

Der Einsatz breiterer Trambahnen (bis 2,65 Meter) sei nur langfristig möglich, "da ausreichende Gleisachsabstände vorhanden sein müssen". Bei der Planung von Neubaustrecken müsse man dies von vornherein berücksichtigen.

Die künftige Höhe der Bahnsteige sei detailliert untersucht worden, so die MVG: "Derzeit finden diesbezüglich Abstimmungen mit der Technischen Aufsichtsbehörde statt."

Trambahnen: MVG bereitet Machbarkeitsstudien vor

Nach eigenen Angaben bereitet die MVG aktuell "intensive Untersuchungen" zur Machbarkeit von Maßnahmen zur Anpassung von Bestandsstrecken vor.

Ein Umbau könne "nur sukzessive erfolgen", in engeren Straßen seien Kompromisse erforderlich. "Gleichzeitig muss die finanzielle Basis insbesondere über Mittel des Gemeindefinanzierungsgesetzes geschaffen werden."

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