MVG erlaubt Fahrradanhänger: U-Bahn, Tram, Bus - was darf man mitnehmen, was nicht?

Da viele Eltern inzwischen ihren Fahrradanhänger zum Kinderwagen umfunktionieren, erlaubt die Münchner Verkehrsgesellschaft testweise die Anhänger in U-Bahnen, Bussen und Trams.
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Als Kinderwagen umgebaute Fahrradanhänger sind ab sofort in den Transportmitteln der MVG erlaubt.
MVG Als Kinderwagen umgebaute Fahrradanhänger sind ab sofort in den Transportmitteln der MVG erlaubt.

München - Kinderwagen oder umgebauter Fahrradanhänger? Das ist oft gar nicht mehr so oft zu unterscheiden. Während Kinderwagen bisher problemlos in den U-Bahnen, Bussen und Trams transportiert werden durften, waren Fahrradanhänger verboten. Darauf hat die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) nun reagiert und lässt testweise auch Fahrradanhänger in ihren öffentlichen Verkehrsmitteln zu.

"Immer mehr Eltern nutzen umgebaute Fahrradanhänger als Kinderwagen. Die MVG hat deshalb die Beförderungsbestimmungen überprüft und hebt das bisherige generelle Verbot in U-Bahn, Bus und Tram testweise auf", heißt es in der öffentlichen Mitteilung der MVG auf Facebook.

Im Zweifel entscheidet der Fahrer

Allerdings liege die letzte Entscheidungsgewalt beim Fahrer. Anhänger mit Deichseln oder ohne Feststellbremse wären auch weiterhin verboten. Auch müsse darauf geschaut werden, dass genug Platz in den Bussen und Bahnen wäre. In den U-Bahnen müsse beispielsweise immer ein Türflügel zugänglich bleiben.

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Doch was ist in den Münchner Bussen, U- und Trambahnen überhaupt zugelassen? Hier ein kleiner Überblick.

Erlaubt sind:

  • Rollstühle mit und ohne Motor (allerdings darf das zulässige Gewicht nicht über 300 kg liegen, die Länge max. bei 1,25 m, die Breite bei 80 cm und die Wendefläche bei 1,50 m auf 1,50 m)
  • Gehhilfen
  • Kinderwagen, Kleinkindräder bis zu einer Reifengröße von 12,5 Zoll Handgepack (darf die Maße von 90 cm auf 80 cm nicht überschreiten und nicht mehr als 25 kg wiegen, Sperrgepäck nur, wenn keine Fahrgäste zurückgelassen werden müssen)

Eingeschränkt erlaubt sind:

  • E-Scooter (nur in U-Bahnen erlaubt)
  • Fahrräder (nur in U-Bahnen werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr und nach 18:00 Uhr, während der bayrischen Schulferien nach 9:00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ganz)

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Nicht erlaubt sind:

  • Segways
  • Fahrradanhänger mit Deichsel
  • Tandems
  • Leiterwagen
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