Mutter verletzt sich auf Rutsche - Tierpark verklagt

Prozess am Landgericht: Die Mutter einer Zweijährigen verklagt Tierpark auf Schmerzensgeld: Die Rutsche sei nicht verkehrssicher.
von  John Schneider
Der Nashorn-Spielplatz: Hier hatte sich die Besucherin verletzt.
Der Nashorn-Spielplatz: Hier hatte sich die Besucherin verletzt. © Tierpark Hellabrunn

München  Nur ein Jahr zuvor war er von Zoodirektor Andreas Knierim eröffnet worden, der neue Spielplatz für Kleinkinder am Café Rhino. Spielgeräte aus Robinienholz, Fallschutz mit Hackschnitzeln aus Holz, viele Sträucher - alles ganz natürlich und der ganze Stolz des Tierparks Hellabrunn.

Ein behindertengerechtes Karussell, eine Nestschaukel, das beliebte Fernsprechrohr, ein Holzhäuschen und ein Klettergerüst mit Rutsche machen das Areal nach Ansicht des Tierparks zu einem regelrechten „Kinderparadies“.

Doch die Rutsche ist nun zum Streitgegenstand geworden. Die Mutter eines zweijährigen Mädchens hat den Tierpark verklagt, weil sie sich dort verletzt hat.

Das war geschehen: Am 3. Mai 2013 war die Mutter mit ihrer zweijährigen Tochter im Tierpark. Auf dem Rhino-Spielplatz sollte die Kleine spielen. Doch das Mädchen traute sich nicht, alleine auf die Rutsche zu gehen. Also erbarmte sich ihre Mutter, kletterte ebenfalls hoch und nahm das Kind auf den Schoß.

Am Ende der Rutsche rutschten die beiden über den Rand hinaus und die Mutter landete recht unsanft auf dem Boden. Es habe „Plopp“ gemacht, berichtete sie am Freitag vor dem Landgericht. Der Grund für das Geräusch: Ein Meniskus im Knie war gerissen.

Die Frau verlangt nun Schmerzensgeld: 7000 Euro. Weil der Tierpark gegen seine Verkehrssicherungspflicht verstoßen habe.

Das sieht der Tierpark ganz anders. Nur wenige Tage zuvor war der Spielplatz - einschließlich Rutsche - geprüft worden. Mängel habe es keine gegeben. Außerdem sei der Spielplatz vor der Inbetriebnahme im Jahre 2012 ja von einem Gutachter abgenommen worden. Deswegen wollte man sich auf keinen Vergleich einlassen.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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