Mutmaßlicher Vergewaltiger: "Wollte mal das Sagen haben"

Wegen sexueller Nötigung und schwerer Vergewaltigung steht ein 23-Jähriger in München vor Gericht. Er gesteht zwei nächtliche Sex-Überfälle auf zwei junge Frauen.
dpa |
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Der Angeklagte Marcel-Rainer G. (r) wird am Mittwoch (29.08.2012) in den Verhandlungssaal im Landgericht I in München geführt. Der 23-Jährige soll nachts auf der Straße zwei Frauen vergewaltigt haben.
Andreas Gebert, dpa Der Angeklagte Marcel-Rainer G. (r) wird am Mittwoch (29.08.2012) in den Verhandlungssaal im Landgericht I in München geführt. Der 23-Jährige soll nachts auf der Straße zwei Frauen vergewaltigt haben.

München - Ein 23-Jähriger hat am Mittwoch vor dem Münchner Landgericht Sex-Überfälle auf zwei junge Frauen gestanden. Der Angeklagte sagte, sexuelle Befriedigung sei nicht sein vorrangiges Ziel gewesen. „Ich wollte mal das Sagen haben“, gab der schmächtige junge Mann zu. In der Familie und im Bekanntenkreis habe er nichts zu melden gehabt, „und im Beruf war es genauso“, sagte der Leiharbeiter.

Der 23-Jährige ist wegen sexueller Nötigung und schwerer Vergewaltigung angeklagt. Er soll seine Opfer im November und Dezember 2011 auf ihren nächtlichen Heimwegen verfolgt haben und direkt vor der Haustür über sie hergefallen sein. Die Frauen fielen ihm auf, weil sie „hübsch, schlank und blond“ waren.

Am 16. November, kurz nach Mitternacht, kam es nicht zur Vergewaltigung, weil die Frau sich durch heftige Gegenwehr befreien konnte und Nachbarn aufmerksam wurden. Weniger glimpflich kam das Opfer im zweiten Fall, nachts am 30. Dezember, davon. Der Angeklagte riss sie zu Boden und missbrauchte sie unter Todesdrohungen, bevor sich ein Polizeiwagen näherte. Der 23-Jährige lief davon. „Da stand vor mir schon die Streife, ich war wie gelähmt.“ Der Angeklagte wurde festgenommen.

Für sein Geständnis hat ihm das Gericht nach einem Rechtsgespräch eine Strafe unter zehn Jahren in Aussicht gestellt. Voraussetzung ist, dass der psychiatrische Sachverständige bei seiner vorläufigen Einschätzung erheblich verminderter Schuldfähigkeit bleibt.

 

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