Mutmaßlicher CIA-Spion muss in München vor Gericht

Stoff, aus dem Spionage-Thriller gemacht sind: Ein Ex-Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes soll geheimes Material an die CIA, aber auch an den russischen Geheimdienst weitergeleitet haben. Demnächst steht der Mann unter anderem wegen Landesverrats vor Gericht.
München - Der Fall hatte im vergangenen Jahr für diplomatische Verwicklungen zwischen Deutschland und den USA gesorgt: Wegen Weitergabe geheimer Dokumente und Informationen an die CIA und an den russischen Nachrichtendienst steht ein früherer Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) von Mitte November an in München vor Gericht. Wie das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag mitteilte, werden dem Mann Landesverrat, die Verletzung von Dienstgeheimnissen sowie Bestechlichkeit vorgeworden. Der Prozess soll am 16. November beginnen.
Infolge von Ermittlungen gegen zwei mutmaßliche US-Spione hatte die Bundesregierung den obersten US-Geheimdienstler vergangenes Jahr zur Ausreise aufgefordert - einer der beiden Fälle betraf den früheren BND-Mitarbeiter. Die Aufforderung wurde außerdem mit den 2013 bekanntgewordenen Spähaktionen des US-Geheimdienstes NSA begründet.
Der Angeklagte soll zwischen Mitte Mai 2008 und Mitte 2014 als BND-Mitarbeiter widerrechtlich geheime Dokumente und Informationen an den US-amerikanischen Nachrichtendienst CIA weitergegeben haben. "Dadurch hat der Angeschuldigte die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verursacht", teilte die Bundesanwaltschaft bereits im August mit. Als Gegenleistung habe der Angeklagte mindestens 95 000 Euro erhalten.
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Mitte 2014 soll er außerdem drei BND-Dokumente an das russische Generalkonsulat in München übergeben und so "die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit" Deutschlands herbeigeführt haben.
Der Angeklagte war laut OLG seit 2007 Mitarbeiter des BND. Eingesetzt war er in der Abteilung "Einsatzgebiete Auslandsbeziehungen". Dort hatte er die Post zu verwalten und Verschlusssachen zu registrieren.
Die Bundesanwaltschaft hatte den jungen Mann im August angeklagt. Er war im Juli 2014 festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Der 8. Strafsenat des OLG München habe die Anklage nun unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen, teilte das OLG mit. Bisher sind 24 Verhandlungstage bis Mitte März 2016 vorgesehen.
Für Landesverrat droht nach Paragraf 94 Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. In besonders schweren Fällen liegt die Strafandrohung bei mindestens fünf Jahren und reicht bis zu einer lebenslangen Haftstrafe.