Muss Breno fünf Jahre ins Gefängnis?
Richter und Staatsanwalt sehen offenbar keinen Grund die Strafe für den Fußball-Star zur Bewährung auszusetzen. Breno drohen fünf Jahre Gefängnis.
MÜNCHEN - Ob der Noch-FC-Bayern-Spieler Breno Borges (22) in der nächsten Saison wie geplant für Lazio Rom kicken kann, erscheint überaus fraglich. Der wegen schwerer Brandstiftung angeklagte Fußballer soll nach AZ-Informationen nicht mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.
Fünf Jahre Freiheitsstrafe sind für die Staatanwaltschaft und die 12. Strafkammer beim Landgericht München I offenbar die untere Strafzumessungs-Grenze. Die Höchststrafe geht bis zu 15 Jahre. Nach der Zwei-Drittel-Regelung wäre der Fußballer bei guter Führung in drei Jahren wieder frei.
Seine Karriere wäre vermutlich beendet. Breno soll in der Nacht zum 20. September 2011 sein Haus in Grünwald angezündet haben (AZ berichtete). Motiv: Frust wegen einer weiteren Knie-OP. Er habe sich daheim betrunken. Seine Ehefrau verließ im Streit mit den Kindern und dem Manager ihres Mannes das Haus. Laut Anklage soll Breno später an mehreren Stellen im Haus Feuer gelegt haben. Dann holte er bei den Nachbarn Hilfe. Feuerwehrleute sagten: „Das Haus glühte wie ein Pizzaofen.“
Strafverteidiger Werner Leitner holte ihn aus der U-Haft. Der Spieler musste den Pass abgeben und 500000 Euro Kaution hinterlegen. Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand ist keine Anklagemilderung auf fahrlässige Brandstiftung, die noch mit einer Geldstrafe geahndet werden kann, in Sicht. Eine Nachbarin, dessen Grundstück an Borges Haus angrenzt, sagte aus: „Funken flogen auf unser Haus zu. Wir haben ein Holzdach. Ich hatte Angst, dass das auch brennt.“
Der Angeklagte hat Glück gehabt, dass die Flammen nicht auf andere Häuser übergeschlagen sind. Einem Retter drückte er drei Feuerzeuge in die Hand und soll ihn gebeten haben, sie verschwinden zu lassen. Gründe, Breno für vermindert schuldfähig zu erklären, gibt es offenbar nicht genügend. Er hatte zwar 1,66 Promille im Blut. Aber bei einem solchen Wert zeigen trinkgewohnte Personen noch keine Ausfallerscheinungen.