Mieterverein klagt: Müssen Vermieter Geflüchtete dulden?

Der Mieterverein München will vor Gericht grundsätzlich klären lassen, ob humanitäre Hilfe ein "berechtiges Interesse" der Mieter ist. Er zeigt sich zuversichtlich.
von  AZ/dpa
Ein Mieter (l) steht vor Beginn eines Prozesses wegen der Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen mit seinem Rechtsanwalt Stephan Immerfall vor einem Gerichtssaal im Amtsgericht. Der Mieter hatte in seinem gemieteten Haus eine Ukrainerin und ihre 15-jährige Enkelin ohne Zustimmung der Vermieter wohnen lassen. Im Prozess geht es um die Frage, ob die Eigentümer der Wohnraumüberlassung zustimmen müssen, wenn es um humanitäre Hilfe geht. (Der Mieter wollte namentlich nicht genannt werden).
Ein Mieter (l) steht vor Beginn eines Prozesses wegen der Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen mit seinem Rechtsanwalt Stephan Immerfall vor einem Gerichtssaal im Amtsgericht. Der Mieter hatte in seinem gemieteten Haus eine Ukrainerin und ihre 15-jährige Enkelin ohne Zustimmung der Vermieter wohnen lassen. Im Prozess geht es um die Frage, ob die Eigentümer der Wohnraumüberlassung zustimmen müssen, wenn es um humanitäre Hilfe geht. (Der Mieter wollte namentlich nicht genannt werden). © dpa/Matthias Balk

München - Nach Ausbruch des Ukrainekrieges wurden landauf, landab händeringend private Unterkünfte für Flüchtlinge gesucht. Auch ein Münchner hatte die Dachgeschosswohnung in seinem gemieteten Haus einer Ukrainerin und ihrer 15-jährigen Enkelin angeboten – zunächst mit Zustimmung der Vermieter. Doch nach acht Wochen wollten diese nicht länger gestatten, dass der Mieter die beiden weiter unentgeltlich in dem Haus in Gräfelfing (Landkreis München) wohnen lässt.

Müssen Vermieter Geflüchtete dulden?

Am Freitag (9.00 Uhr) geht es deshalb vor dem Amtsgericht München um die Frage, ob die Eigentümer dies wirklich verweigern können - oder ob sie der Wohnraumüberlassung zustimmen müssen, wenn es um humanitäre Hilfe geht.

Nach Angaben des DMB Mietervereins München braucht man grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters, wenn man einen Teil seines gemieteten Wohnraums untervermieten möchte oder wie in diesem Fall unentgeltlich Dritten überlassen will. "Unter bestimmten Umständen haben Mieter*innen aber auch ein Recht auf diese Zustimmung - wenn sie nämlich "berechtigtes Interesse" an der Untervermietung beziehungsweise Überlassung nachvollziehbar begründen können."

Ein solches berechtigtes Interesse könne auch humanitäre Hilfe sein, erläuterte Mieterverein-Experte Volker Rastätter. "Bisher ist das aber nicht höchstrichterlich geklärt. Das wollen wir ändern und übernehmen deswegen die Prozesskosten." Hinzu komme, dass inzwischen eine starke Bindung zwischen dem verwitweten Mieter und dessen Kindern, der 74-jährigen Ukrainerin und deren 15-jährigen Enkelin entstanden sei, die wiederum durch den Krieg und den Tod ihrer Mutter traumatisiert sei.

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