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Mündlicher Vertrag? Landgericht München verhandelt über gescheiterten Maskendeal

Ein unterfränkischer Unternehmer verklagt den Freistaat Bayern. Es geht um 1,5 Millionen Euro. Der Kläger erklärte, er sei in finanzielle Vorleistung gegangen, weil er darauf vertraut habe, dass der "quasi zu Ende verhandelte Vertrag" auch definitiv geschlossen werde.
AZ/dpa |
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Vor dem Landgericht München I geht es um einen gescheiterten Deal mit FFP-2-Masken. (Symbolbild)
Vor dem Landgericht München I geht es um einen gescheiterten Deal mit FFP-2-Masken. (Symbolbild) © Thomas Frey/dpa

München - Ein geplatzter Maskendeal könnte den Freistaat Bayern eine Millionensumme kosten. Über die entsprechende Forderung eines Unternehmers hat das Landgericht München I am Donnerstag verhandelt.

Mit dem Freistaat einig? Unternehmer geht in finanzielle Vorleistung

Im Mittelpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung um rund 1,5 Millionen Euro steht die Frage, ob ein mündlicher Vertrag für einen solchen Deal geschlossen wurde oder nicht. Entscheidend ist dabei ein Telefonat zwischen dem Amtschef des bayerischen Gesundheitsministeriums und einem Bekannten von Ex-Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU), der den Deal für einen befreundeten Unternehmer vermitteln sollte.

Freistaat unterzeichnet Vertrag nicht

Der Unternehmer wiederum zog nun gegen den Freistaat Bayern vor Gericht. Er erklärte, er sei in finanzielle Vorleistung gegangen, weil er darauf vertraut habe, dass der "quasi zu Ende verhandelte Vertrag" auch definitiv geschlossen werde. Ohne nachvollziehbaren Grund habe der Freistaat Bayern den Vertrag dann aber nicht unterzeichnet.

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Amtschef vor Gericht: "Das war gefühlt wie so ein Kuhhandel"

An das entscheidende Telefongespräch haben die beiden Teilnehmer indes unterschiedliche Erinnerungen. Der Amtschef sagte vor Gericht, die beiden hätten sich zwar über den Preis unterhalten und sich auf 4,50 Euro pro Maske geeinigt, aber ein mündlicher Vertrag sei dabei nicht geschlossen worden. Für die Verträge sei schon damals das Landesamt für Gesundheit (LGL) zuständig gewesen.

Der Bekannte von Huml, ein Skilehrer ihrer Kinder, der den Deal zwischen dem Ministerium seiner Bekannten und dem befreundeten Maskenherstreller vermitteln wollte, sieht das anders. "Das war gefühlt wie so ein Kuhhandel", sagte er.

Gescheiterter Maskendeal: Freistaat entscheidet sich für günstigeres Angebot

Und Ergebnis sei aus seiner Sicht ein mündlicher Vertrag gewesen, den der Amtschef mit den Worten "Dann hat ihr Freund doch ein gutes Geschäft gemacht" geschlossen habe. "Ein Mann, ein Wort", habe er gedacht.

Als der Deal zwischen seinem Freund, dem unterfränkischen Unternehmer, und dem Ministerium nicht zustande kam - "da ist wirklich eine Welt zusammengebrochen". Der Freistaat weist diese Darstellung des Unternehmers zurück. Die Maskenpreise seien damals im April 2020 stark gefallen, darum habe der Freistaat sich einfach für ein günstigeres Angebot entschieden, hieß es.

Aus staatlicher Sicht sei das durchaus ein vernünftiger Grund, von dem geplanten Deal zurückzutreten. Außerdem habe das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die Masken als "nicht verkehrsfähig" eingestuft. Das betonte ein Mitarbeiter des LGL am Donnerstag auch vor Gericht.

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3 Kommentare
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  • Der wahre tscharlie am 03.11.2022 16:04 Uhr / Bewertung:

    Mündliche Verträge grinsen Vielleicht noch per Handschlag, und dann noch der Skilehrer von Frau Humls Kindern als Vermittler grinsen
    Also bei den Maskendeals gings in Bayern zu wie in.......Vergleiche mit anderen Ländern verbietet mir der Anstand.

  • Dr. Schönfärber am 03.11.2022 16:42 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Der wahre tscharlie

    A bisserl was geht immer;-)

  • SL am 04.11.2022 08:19 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Der wahre tscharlie

    Man hätte eben auch hier die Expertice von Frau Tandler benötigt um das Geschäft abzuwickeln.

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