Münchnerin findet 80.000 Euro hinter Steckdose - und bekommt nichts!

München - Die ehemalige Mieterin der Wohnung in der Lucile-Grahn-Straße, in der 2016 hinter einer Steckdose 80.000 Euro gefunden worden waren, bekommt keine anteilige Auszahlung des Geldes. Das hat das Amtsgericht München entschieden.
Die Frau hatte auf auf Herausgabe eines Teilbetrages von 1.500 Euro gegen die noch immer unbekannten Erben ihres verstorbenen Vormieters geklagt. Das Gericht hatte die Klage bereits im Dezember letzten Jahres abgewiesen, wie erst jetzt bekannt wurde.
80.000 Euro hinter Steckdose entdeckt
Was war damals passiert? Die Klägerin hatte 2016 in der Wohnung in Steinhausen gewohnt und am 1. Dezember 2016 einen Elektriker kommen lassen, der auch eine Steckdose reparieren sollte. Als sie gemeinsam die Schutzvorrichtung der Steckdose gelöst hatten, entdeckten sie dahinter in einem Hohlraum insgesamt gut 80.000 Euro in Euro- und Dollarnoten.
Das Geld übergaben die beiden damals der Polizei. Die wiederum ermittelte und übergab die Banknoten dem Fundbüro der Stadt München. Das Fundbüro war der Ansicht, das Geld gehöre in den Nachlass des verstorbenen Vormieters, und übergab es der Nachlasspflegerin, die durch das Amtsgericht bestellt worden war.
Mieterin will 1.500 Euro einklagen
Seitdem liegt das Geld dort, denn die Erbenermittlung ist laut Amtsgericht noch immer nicht vollständig abgeschlossen. Die Klägerin behauptete nun, es seien nicht sämtliche ehemaligen Mieter der Wohnung ausfindig gemacht worden, so dass nicht festgestellt werden konnte, wer genau die Banknoten in der Steckdose versteckt hat. Es läge daher ein Eigentumserwerb nach §973 BGB vor, demzufolge sie als Finderin nach sechs Monaten das Eigentum an dem von ihr gefundenen Geld erhalte, argumentierte die Frau.
Die Gegenseite sagte, der verstorbene direkte Vormieter der Frau hätte die Banknoten zu Lebzeiten dort versteckt und seine Verwandten hätten die Wohnung nach seinem Tod erfolglos nach den Banknoten durchsucht. Auch das Fundbüro sei letztlich zu dem Schluss gekommen, dass es sich um Geld des Verstorbenen gehandelt habe. Das Geld sei versteckt gewesen und nicht verloren gegangen, so dass die Fundvorschriften eben gar nicht anwendbar seien. Vielmehr seien Eigentum und Besitz auf die Erben übergegangen.
Geld gefunden: Amtsgericht lehnt Klage ab
Das Gericht folgte dieser Argumentation, die juristisch durchaus verzwickt ist. "Unabhängig von der Frage, ob die Klägerin als alleinige Finderin der Banknoten anzusehen wäre, hat sie nicht zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen, dass es sich bei den Banknoten um verlorene Sachen im Sinne des § 965 BGB handelt und somit die Fundvorschriften Anwendung finden", begründete die Richterin das Urteil.
Nur wenn das Geld besitzlos ist, also die tatsächliche Gewalt darüber nicht mehr ausgeübt werden kann, hätte sie Anspruch nach §973 BGB. Weil das Geld aber in der Steckdose versteckt war, sei davon auszugehen, dass es der Vormieter in seinem damaligen Herrschaftsbereich unter Gewalt hatte, weil nur er das Versteck kannte. Und da er in der Wohnung verstarb und das Geld nicht etwa bei einem Auszug vergessen hatte, bleiben nun die Erben Eigentümer des Geldes - auch wenn diese davon vielleicht noch gar nichts wissen.
Die Klägerin habe zudem nicht vortragen können, warum ihr Vormieter "nicht Eigentümer der Banknoten gewesen sein kann. Anhaltspunkte dafür, dass ein anderer Vormieter der Klägerin die Banknoten versteckte, wurden nicht vorgetragen und unter Beweis gestellt." Das Urteil ist rechtskräftig.