Münchner Zollfahnder überführen Drogenschmuggler-Bande
München - Nach Angaben des Zollfahndungsamtes vom Freitag konnten die Beamten in den vergangenen zwei Monaten bei Wohnungsdurchsuchungen elektronische Beweismittel für Sendungen mit erheblichen Mengen der Kaudroge Khat sicherstellen.
Ein 29-jähriger äthiopischer Geschäftsmann soll die Pakete in afrikanischen Ländern wie Kenia oder Äthiopien bestellt und an verschiedene Orte in München adressiert haben. Seine ehemalige Lebensgefährtin, eine 34-jährige Äthiopierin, sowie ein 41-jähriger Deutscher und eine 42-jährige Äthiopierin seien beauftragt worden, die Sendungen abzuholen. Bei den Untersuchungen wurden unter anderem auf einem Mobiltelefon detaillierte Sendungsverläufe der Khatpakete sichergestellt.
Im Zusammenhang mit der Gruppe konnten die Zollfahnder seit September 2015 zahlreiche Pakete mit insgesamt 188 Kilogramm der Kaudroge beschlagnahmen. Weitere Sendungen konnten ermittelt werden. Die Beschuldigten sollen unter anderem verschiedene fiktive Namen für den Versand genutzt haben. Als Paketinhalt habe der Geschäftsmann Mustertee angegeben, hieß es. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I und des Zollfahndungsamts München dauerten an.
Insgesamt konnte der Zoll in Bayern nach eigenen Angaben seit September 2015 rund 450 Kilogramm des afrikanischen Rauschgifts Khat sicherstellen.
Hintergrund: Das ist Khat
Khat ist eine Pflanze, die in bestimmen Gebieten Afrikas seit mehreren hundert Jahren als Alltagsdroge konsumiert wird. Die Blätter werden über mehrere Stunden hinweg gekaut, um die Wirkstoffe (Cathinon) herauszulösen. Die Wirkstoffe der Khat-Pflanzenteile erzeugen ein allgemeines Wohlgefühl und eine angeregt fröhliche Einstellung mit gesteigertem Mitteilungsbedürfnis des Konsumenten. Müdigkeit und Hunger werden unterdrückt. Die Wirkung klingt nach ca. zwei Stunden in depressiver Stimmung aus.
Für den Export werden die Blätter gefriergetrocknet. In der Regel wird Khat in Europa von Personen konsumiert, die aus den Herkunftsgebieten des Khat in Afrika stammen.
Die Einfuhr und der Handel mit Khat ist nach § 29 Absatz 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.
Lesen Sie auch: Über eine halbe Tonne Marihuana - Zoll präsentiert Drogenfund mit Millionenwert
- Themen:
- Marihuana
- Staatsanwaltschaft München