Münchner Wohnung haben falsche Quadratmeter-Angaben
Der Mieterverein warnt: Nur allzu oft stimmt die Wohnfläche im Mietvertrag nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten überein – Terrasse und Balkon zählen nur zur Hälfte zur Mietfläche.
MÜNCHEN Wer eine Wohnung mietet, sollte vorher nachmessen: „Bei etwa zwei Dritteln aller Wohnungen stimmen die im Mietvertrag genannten Quadratmeterzahlen nicht mit der tatsächlichen Wohnungsgröße überein“, schätzt Anja Franz, Sprecherin des Mietervereins München. Ob Mieter in diesen Fällen kündigen dürfen, Ansprüche auf Mietminderung oder auf Rückzahlung zu viel gezahlter Mieten in der Vergangenheit haben, hängt vom Ausmaß der Flächenabweichung ab.
Die Wohnfläche umfasst die Grundflächen aller Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Dazu zählen auch Wintergärten, Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wobei deren Flächen in der Regel nur zu einem Viertel, höchstens aber zur Hälfte angerechnet werden.
Dabei kommt es auf die Lage und die Nutzbarkeit an. Die Grundfläche von Räumen mit einer lichten Höhe von zwei Metern wird vollständig angerechnet, bei einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern zur Hälfte und unter einem Meter gar nicht. Ist die Wohnung tatsächlich mehr als zehn Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen und die zu viel gezahlte Miete zurückfordern.
Dabei macht es keinen Unterschied, ob im Mietvertrag die Wohnungsgröße exakt oder eine Zirka-Angabe genannt wird. Der Umfang der Mietminderung oder des Rückzahlungsanspruchs richtet sich nach dem Ausmaß der Flächenabweichung. Ist die Wohnung tatsächlich 15Prozent kleiner, kann die Miete um 15Prozent gekürzt werden. Ist die Wohnung 20Prozent kleiner, als im Vertrag angegeben, kann der Mieter 20 Prozent zurückfordern.
„Ist die Wohnung allerdings nur genau zehn Prozent kleiner, als im Mietvertrag angegeben, oder ist der Unterschied noch geringer, hat der Mieter gar keine Ansprüche. Das gilt auch für Mieterhöhungen. Der Mieter muss dann für nicht existierende Quadratmeter eine höhere Miete bezahlen. „Wir raten daher, die Wohnung in jedem Fall von einem Fachmann vermessen zu lassen, wenn der Verdacht einer Abweichung besteht“, so Anja Franz.