Münchner Urteil: Besichtigungstermin verweigern führt zur Wohnungskündigung!
München – Wer seinem Vermieter nicht eine Besichtigung der Wohnung aus "besonderen Gründen" gewährt, kann gekündigt werden. Das Amtsgericht München hat entsprechend in einem Fall aus der Maxvorstadt entschieden. Der Rechtsstreit begann, als zwei Mieter, die seit 2005 dort in einer 60-Quadratmeter-Wohnung wohnten, für das Ersuchen des Eigentümers mehrerer Wohnungsbesichtigungen durch potenzielle Käufer des Objekts nicht zugänglich waren.
Besichtigungen immer wieder aufgeschoben – keine guten Gründe
Zwar fand der damalige Eigentümer Käufer, für sie blieben die Türen ihres neu erworbenen Eigentums jedoch erst einmal geschlossen. Insgesamt acht Bitten nach Besichtigungsterminen sollen die Mieter nicht nachgekommen sein – mit teils fadenscheinigen Begründungen wie unter anderem der Vorbereitung auf ein Online-Seminar oder Quarantäne nach positiven Corona-Tests. Für letztere konnten die Beklagten laut Gericht bis zum Urteil keine Beweise vorlegen.
Im Ersuchen, die eigene Eigentumswohnung auf ihren Zustand zu überprüfen, sah die Richterin einen zulässigen "Besonderen Grund" für eine Besichtigung. Das Verweigern dieser sei wiederum ein "wichtiger Grund" für die berechtigte außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses.
Warum die Mieter sich so vehement gegen die Besichtigung ihrer Wohnung gewehrt hatten, wurde nicht bekannt.
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