Münchner Urteil: Besichtigungstermin verweigern führt zur Wohnungskündigung!

Das Münchner Amtsgericht hat entschieden, dass zwei Mieter aus ihrer Wohnung ausziehen müssen, nachdem diese dem Eigentümer mehrfach den Zutritt zur Wohnung verwehrt hatten.
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Die neuen Eigentümer hatten den langjährigen Mietern außerordentlich gekündigt. Das Gericht gab ihnen recht. (Symbolbild)
Die neuen Eigentümer hatten den langjährigen Mietern außerordentlich gekündigt. Das Gericht gab ihnen recht. (Symbolbild) © dpa/Andrea Warnecke

München – Wer seinem Vermieter nicht eine Besichtigung der Wohnung aus "besonderen Gründen" gewährt, kann gekündigt werden. Das Amtsgericht München hat entsprechend in einem Fall aus der Maxvorstadt entschieden. Der Rechtsstreit begann, als zwei Mieter, die seit 2005 dort in einer 60-Quadratmeter-Wohnung wohnten, für das Ersuchen des Eigentümers mehrerer Wohnungsbesichtigungen durch potenzielle Käufer des Objekts nicht zugänglich waren. 

Besichtigungen immer wieder aufgeschoben – keine guten Gründe

Zwar fand der damalige Eigentümer Käufer, für sie blieben die Türen ihres neu erworbenen Eigentums jedoch erst einmal geschlossen. Insgesamt acht Bitten nach Besichtigungsterminen sollen die Mieter nicht nachgekommen sein – mit teils fadenscheinigen Begründungen wie unter anderem der Vorbereitung auf ein Online-Seminar oder Quarantäne nach positiven Corona-Tests. Für letztere konnten die Beklagten laut Gericht bis zum Urteil keine Beweise vorlegen. 

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Im Ersuchen, die eigene Eigentumswohnung auf ihren Zustand zu überprüfen, sah die Richterin einen zulässigen "Besonderen Grund" für eine Besichtigung. Das Verweigern dieser sei wiederum ein "wichtiger Grund" für die berechtigte außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. 

Warum die Mieter sich so vehement gegen die Besichtigung ihrer Wohnung gewehrt hatten, wurde nicht bekannt. 

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6 Kommentare
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  • Der wahre tscharlie am 01.05.2022 15:00 Uhr / Bewertung:

    "Warum die Mieter sich so vehement gegen die Besichtigung ihrer Wohnung gewehrt hatten, wurde nicht bekannt."

    Ich vermute mal ganz schwer, dass die Mieter nicht auf der Strasse sitzen wollten. Auch wenn es keinen Sinn macht.

  • hiertanzenvieleihrennamen am 01.05.2022 14:01 Uhr / Bewertung:

    Sind die Wohnungen gar vermüllt? Oder wollten die Mieter irgendwelche lächerlichen Machtspielchen treiben? Die sich anmaßenden Mieter, die geglaubt haben, ihren Vermieter endlos schikanieren zu können, müssen jetzt zu Recht ratz-fatz rauuuuus! Möglicherweise hätte der neue Eigentümer sie als Mieter übernommen, wenn sie sich nicht so falsch verhalten hätten. Nun müssen sie weg, viel Spaß bei der Wohnungssuche! 😁

  • Rosinerl am 01.05.2022 12:24 Uhr / Bewertung:

    Wieso sind die Gründe "fadenscheinig"?
    Wenn wegen Corona für zwei Jahre die Grundrechte der Bürger außer Kraft gesetzt werden, sogar Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluß zugelassen werden, Ausgangssperren verhängt werden, Menschen nicht einmal gegen seltsame Maßnahmen demonstrieren dürfen, dann soll eine Corona-Erkrankung fadenscheinig sein?

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