Münchner U-Bahn Tür aufgestemmt - ein Toter (28)
München - Der tragische Tod von Stephan T. († 28), der aus der fahrenden U5 gefallen ist, wird jetzt vor dem Münchner Amtsgericht juristisch aufgearbeitet. Auf der Anklagebank sitzen Lucas W. (22) und Benjamin S. (22). Vorwurf: fahrlässige Tötung.
Es ist der 31. März 2012, gegen 1 Uhr. Industriemechaniker Lucas W. erinnert sich vor Gericht: „Wir wollten in die Kultfabrik. Am Abend davor haben wir bei einem Spezl Geburtstag nachgefeiert. In der Disco wollten wir dann die Nacht durchmachen.“
Mit der U2 fahren die sieben Männer zum Innsbrucker Ring. Sie steigen um in die U5 Richtung Ostbahnhof. Bereits in der U2 stemmen Lucas W. und der Informationselektroniker Benjamin S. während der Fahrt die U-Bahntür auf. Michael L. (28), der als Zeuge vor Gericht ist, hatte im Spaß gesagt, er müsse pinkeln. Als er sieht, dass sich die beiden dann tatsächlich sich an der Tür zu schaffen machen, zeigt er ihnen bloß den Vogel.
Auf der Fahrt zum Ostbahnhof diskutiert man erneut über das Tür-Thema. Lucas W. will beweisen, dass das bei jeder U-Bahn mit Türhebel ganz leicht geht.
Er lehnt sich mit dem Rücken in Fahrtrichtung an das Plexiglas der Abteilwand, legt den rechten Fuß auf den Türöffner und stemmt sich dagegen. Benjamin S. hilft mit der Hand nach.
Angeblich steht die Tür bei Tempo 80 fast einen Meter weit auf. Hausmeister Stephan T. ist stark angetrunken. Sein später gemessener Blutalkoholwert liegt bei 2,15 Promille. Er schwankt zur Tür, hält sich links und rechts an den Türen. Dann macht er einen folgenschweren Fehler.
Er lehnt den Kopf nach draußen. Benjamin S. und andere Zeugen wollen dann einen dumpfen Schlag gehört haben. Der Angeklagte S. sagt weiter: „Wir haben sofort die Tür losgelassen und versucht, ihn wieder ins Abteil zu ziehen. Es ging aber nicht.“
Stephan T. wiegt 130 Kilo und trägt eine Jacke mit glatter Struktur. Zeuge Michael L. sagt: „Ich sah nur noch den Fuß in der Tür eingeklemmt. Der wurde auch noch rausgezogen. Jemand von uns hat sofort die Notbremse gezogen.“
Die U- Bahn hält aber erst am Ostbahnhof an. Dort stehen – wegen der ausgelösten Notbremsung – bereits Sicherheitskräfte von der Bahn. Später kommt die Polizei hinzu. Lucas W. ist so verwirrt, dass er ins Gleisbett springt und zurückrennt.
Inzwischen sind schon Rettungskräfte bei Stephan T., der leblos im Gleisbett liegt. Er ist tot. Die Angeklagten meiden heute die U-Bahn. Lucas W. fügt an: „Es gibt keinen Tag, an dem ich nicht an diese schreckliche Situation denke.“ Das Gericht hält sie für schuldig: Licas W. muss 3000 Euro und Benjamin S. 1500 Euro Geldstrafe bezahlen.
Peter T., der Vater von Stephan, ist ebenfalls im Gerichtssaal. Als ihm das Wort erteilt wird, gibt er der MVG die Schuld: „Der Fahrer muss doch sehen, dass da eine Tür aufgeht und sofort Maßnahmen ergreifen. Es blinken doch Lichter auf, wenn eine Tür offen steht.“
In einer MVG-Stellungnahme heißt es: "Nur mit grober Gewalt ist es möglich, die Türen überhaupt zu öffnen."
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