Münchner Sparkassen-Räuber wollte freiwillig ins Gefängnis

Ein kurioser Fall für die Münchner Richter: Ein Bankräuber überfällt eine Filiale der Sparkasse und will anschließend unbedingt gefasst werden.
John Schneider |
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Vor dem Prozessauftakt: Räuber Paul T. verbirgt sein Gesicht.
jot Vor dem Prozessauftakt: Räuber Paul T. verbirgt sein Gesicht.

München - Das Foto von ihm sei sehr gut gewesen, findet Paul T. (60). Der ehemalige Taxler hatte sein Bild im Internet gefunden – nach ihm wurde gefahndet. Er war der Auffassung, dass ihn die Polizei dank des Fotos bald festnehmen würde, so wie er es geplant hatte.

Der 60-Jährige leidet unter einer paranoiden Schizophrenie und befand sich im Juli 2019 in einer Krise. "Ich wollte sterben oder ins Gefängnis", erklärt er am Dienstag vor Gericht seinen verzweifelten Zustand. Er entschied sich letztlich fürs Gefängnis.

Zu diesem Zweck habe er dann den Zettel geschrieben, den er am nächsten Tag am Rosenheimer Platz am Schalter einer verdutzten Sparkassen-Angestellten rüberschob. Zitat: "Überfall, geben sie mir Geld, dann passiert niemanden etwas".

Vor dem Prozessauftakt: Räuber Paul T. verbirgt sein Gesicht.
Vor dem Prozessauftakt: Räuber Paul T. verbirgt sein Gesicht. © jot

Geld nach Tat in Briefkasten eines Nachbarn geworfen 

Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, versteckte er seine rechte Hand in einer Plastiktüte. Es sollte so erscheinen, als ob er eine Pistole in der Hand halten würde. Tatsächlich hatte er nichts in der Hand. Die Angestellte erklärte ihm, dass der Kassentresor nicht funktionieren würde. Eine zweite Angestellte kam hinzu, las ebenfalls den Zettel, gab den Überfallcode in die Kasse ein und nahm 2.000 Euro heraus. Paul T. steckte das Geld in die Tüte und floh.

Er habe danach einem Nachbarn Geld in den Briefkasten gesteckt, um Schulden zu begleichen und sei nochmal etwas essen gegangen. Bei seiner Rückkehr wurde er bereits von der Polizei empfangen.

Die Staatsanwaltschaft fürchtet, dass von Paul T. aufgrund seiner Erkrankung eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Er sei daher in der Psychiatrie unterzubringen.

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