Münchner Rocker: BGH bestätigt mehrjährige Haftstrafen

Wegen Geldstreitigkeiten hatten sie ihr Opfer brutal zusammengeschlagen. Ihre mehrjährigen Haftstrafen wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags sind deshalb laut Bundesgerichtshof gerechtfertigt.
von  dpa

Wegen Geldstreitigkeiten hatten sie ihr Opfer brutal zusammengeschlagen. Ihre mehrjährigen Haftstrafen wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags sind deshalb laut Bundesgerichtshof (BGH) gerechtfertigt.

Karlsruhe/München - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die mehrjährigen Haftstrafen von zwei Münchner „Bandido“-Rockern weitgehend bestätigt, die einen 26-Jährigen brutal zusammengeschlagen hatten.

Die Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise wegen versuchten Mordes seien gerechtfertigt, da die Täter den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen hätten, heißt es in der Entscheidung vom Dienstag in Karlsruhe (1 StR 86/13). Die Verteidiger hatten demgegenüber erklärt, die Rocker hätten dem Mann einer befreundeten Rockergruppe nur eine Abreibung verpassen wollen und nicht die Absicht gehabt, ihn zu töten.

Hintergrund der Attacke waren Geldstreitigkeiten um die Frau des Opfers, die als Prostituierte im Bordell eines der Täter arbeitete. Bei einem Treffen schlugen beide Bandidos auf ihr Opfer ein. Der Komplize des Bordellbetreibers benutzte dazu eine Stab-Taschenlampe, mit der er mehrfach auf den Hinterkopf eindrosch. Als das Opfer am Boden lag, verlangten die Peiniger seine Kutte. Als sich der 26-Jährige weigerte, schlug ihn der Komplize ohnmächtig, nahm ihm die Jacke ab und ließ den Mann in seinem Blut liegen.

Das Landgericht München verurteilte den Komplizen 2012 wegen versuchten Mordes zu neun Jahren und sechs Monaten Haft. Der 44 Jahre alte Bordellbetreiber, der den Rockerclub inzwischen verlassen hat, kam mit fünf Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Totschlags davon, da er nicht mehr auf das liegende Opfer eingeschlagen hatte. Zudem zeigte er sich geständig und zahlte dem Opfer eine Entschädigung in Höhe von 11 000 Euro.

Die BGH-Richter zweifelten jedoch an, ob dies für eine Strafmilderung ausreicht. Deshalb muss das Landgericht München diesen Punkt in einem neuen Verfahren klären. Der BGH musste sich mit dem Fall befassen, weil nach dem Münchner Urteil sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung in Revision gegangen waren. 

 

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