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Münchner Restaurants klagen vergeblich gegen Alkohol-Ausschankverbot

Wegen der neuen Corona-Auflagen gilt ab 22 Uhr das Alkoholverbot auch in der Gastro. Dagegen klagen nun zwei Münchner Restaurants per Eilantrag – und scheitern.
von  AZ/dpa
In München gilt ab 22 Uhr das Alkoholverbot auch in der Gastro. Dagegen wird nun geklagt. (Symbolbild)
In München gilt ab 22 Uhr das Alkoholverbot auch in der Gastro. Dagegen wird nun geklagt. (Symbolbild) © Christoph Soeder/dpa

München - Zwei Münchner Restaurants gehen gerichtlich gegen das von der Stadt verhängte Alkohol-Ausschankverbot nach 22.00 Uhr in Gaststätten vor. Entsprechende Eilanträge seien am Mittwoch und Donnerstag beim Verwaltungsgericht München eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher.

Die Anwälte der Restaurants halten die Regelung der Stadt für rechtswidrig. Sie differenzierten nicht zwischen unterschiedlichen Betrieben wie Speiserestaurants und Schankgaststätten, sagte Anwalt Christian Mayer von der Kanzlei Noerr LLP.

In einem Restaurant, in dem fünf oder sechs Gänge serviert würden, wollten die Gäste unter Umständen auch nach 22.00 Uhr gerne noch Getränke bestellen, argumentierte Mayer. Wenn das nicht mehr möglich sei, blieben die Kunden womöglich ganz weg. Dabei ändere sich die Situation um 22.00 Uhr gegenüber einem früheren Zeitpunkt nicht; das Infektionsrisiko erhöhe sich nicht. "Die Leute sitzen am Tisch, essen und trinken - und bleiben auf ihrem Platz sitzen", sagte Mayer. Dabei gälten stets die üblichen strengen Regeln für die Gastronomie.

Gericht lehnt Gastro-Antrag ab

Mit den Eilanträgen wollten die Anwälte erreichen, dass das Verbot umgehend - vor einer Entscheidung über die eigentliche Klage - außer Kraft gesetzt wird. Am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht München den Eilantrag gegen das Alkohol-Ausschankverbot nach AZ-Infos jedoch abgelehnt.

Grund für die neue Allgemeinverfügung der Stadt mit dem Alkoholverbot und weiteren Maßnahmen waren die steigenden Corona-Zahlen und die Überschreitung des Inzidenz-Grenzwerts von 50 Infektionen binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner in der Landeshauptstadt. Zuvor hatte die Stadt teils den Verkauf von Alkohol zum Mitnehmen und den Genuss im Freien an bestimmten Plätzen eingeschränkt, nun gelten Einschränkungen erstmals auch in der Gastronomie.

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