Münchner randaliert in der Klinik - Gericht fällt Urteil

Bewährungsstrafe für einen 37-Jährigen. Beim nächsten Ausraster droht dem Mann dann eine Zwangseinweisung.
von  Ralph Hub
Eine Statue der Justitia hält als Symbol eine Waage in ihrer Hand. (Symbolbild)
Eine Statue der Justitia hält als Symbol eine Waage in ihrer Hand. (Symbolbild) © David-Wolfgang Ebener/dpa

München - Ein Frührentner (37) wurde im Mai 2018 komatös in das Innenstadtklinikum der LMU eingeliefert. Als ihn eine Ärztin untersuchen wollte, wachte der Patient auf und fing an, wild um sich zu schlagen. Die Ärztin konnte gerade noch ausweichen.

Der Zorn des Münchners begann, sich gegen medizinische Geräte zu richten. Er riss den Überwachungsmonitor neben dem Bett aus der Verankerung und zerschmetterte ihn. Zudem demolierte er Versorgungsleitungen. Der Schaden betrug knapp 13.478 Euro.

Angeklagter schon mehrfach verurteilt

Der Beschuldigte war von 2012 bis 2019 wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung, Betruges, fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, Leistungserschleichung und unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln insgesamt sechsmal zu Geldstrafen verurteilt worden.

Sein Verteidiger erklärte nun vor Gericht, dass sein inzwischen seit zwei Jahren unter gesetzlicher Betreuung stehende Mandant unter wiederkehrenden Muskellähmungen leide und keine Erinnerungen an das Ereignis habe. Nach diesem Vorfall habe er sich mehrere Monate in stationärer Behandlung befunden. Es bestehe kein Zusammenhang zwischen einem Hang zum Rauschmittelmissbrauch und dem Vorfall, erst recht keine Gefahr, dass vom Beschuldigten infolge eines solchen Hangs weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten seien.

Die behandelnde Ärztin gab als Zeugin dagegen an, dass der Beschuldigte unerwartet aus dem Bett aufgesprungen sei. Den Monitor habe er samt Halterung und Rohren aus der Wand gerissen. Zwei Bettplätze seien danach für mehrere Wochen unbenutzbar gewesen.

Amtsgericht ordnet Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an 

Die Sachverständige erklärte, dass bei dem 37-Jährigen ein "schädlicher Gebrauch von Alkohol und Cannabis festgestellt worden war". Er leide an einer paranoiden Schizophrenie und einer Abhängigkeit von diversen Substanzen und Alkohol, an Halluzinationen und Konzentrationsstörungen.

Das Amtsgericht ordnete jetzt eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an und setzte die Vollstreckung zur Bewährung aus. Der 37-Jährige muss weiter eine Therapie absolvieren. "Der Beschuldigte war nicht in der Lage, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln", sagte der Richter zur Begründung.

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