Münchner Pfleger missbraucht psychisch kranke Frau

Ein Pfleger hat mehrmals Sex mit einer psychisch kranken Frau und bezahlt sie dafür. Weil er vor Gericht geständig ist, wird er vom Amtsgericht München wegen sexuellem Missbrauchs zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe mit Möglichkeit einer Bewährung verurteilt.
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Ein Münchner Pfleger hat seine Patientin sexuell missbraucht. (Symbolbild)
Patrick Seeger/dpa Ein Münchner Pfleger hat seine Patientin sexuell missbraucht. (Symbolbild)

Ein Pfleger hat mehrmals Sex mit einer psychisch kranken Frau und bezahlt sie dafür. Weil er vor Gericht geständig ist, wird er vom Amtsgericht München wegen sexuellen Missbrauchs zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe mit Möglichkeit einer Bewährung verurteilt.

München - Weil er mehrmals mit einer psychisch kranken Patientin Sex hatte, ist ein 59-jähriger Pfleger vom Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden.

Wie das Gericht mitteilt, war der Mann zwischen Mitte 2017 und August 2018 mit der Pflege einer 40-jährigen Philippinin betraut. Die mittlerweile verwitwete Patientin war vor 20 Jahren von ihrem damaligen Ehemann nach Deutschland geholt und aufgrund einer verfestigten psychischen Krankheit unter umfängliche Betreuung gestellt worden.

Münchner Pfleger missbraucht Patientin: Täter gesteht

Im Zeitraum von Ende 2017 bis Februar 2018 kam es laut Mitteilung des Gerichts mindestens dreimal zum Geschlechtsverkehr zwischen der Frau und ihrem Pfleger, der ihr im Anschluss jeweils zwischen 30 und 50 Euro übergab. Da sich die Frau aufgrund ihrer Krankheit nur äußerst eingeschränkt und überwiegend mit Hilfe von Gesten artikulieren kann, wurde ihr von einem Gutachter die Aussagefähigkeit abgesprochen. Wegen jener Einschränkungen konnte die Frau dem Geschlechtsverkehr also gar nicht zustimmen, eine Zurückweisung war jedoch ebenso nicht möglich.

Der 59-Jährige gab sich bei seiner Vernehmung reumütig und gestand die Taten. Dass der aus seiner Sicht einvernehmliche Sex unter Strafe steht, habe er allerdings nicht gewusst. "So etwas ist das erste Mal passiert. Ich schäme mich wirklich. Das ist passiert. Für mich war das alles normal. Wir haben normal geredet", erklärte der Pfleger vor Gericht.

Sexueller Missbrauch an Patientin: Bewährung möglich

Das umfängliche Geständnis ordnete das Amtsgericht in seiner Urteilsfindung als strafmindernd ein. Für den Angeklagten habe außerdem gesprochen, "dass er bisher strafrechtlich nie in Erscheinung trat und sich in einem vermeidbaren Verbotsirrtum befand, da er davon ausging, dass einvernehmlicher Geschlechtsverkehr mit der Geschädigten nicht strafbar sei."

Mitte Oktober verurteilte das Amtsgericht den Münchner wegen "sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses in drei Fällen" zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, welche jedoch unter Auflage einer Zahlung von 800 Euro an eine Frauenhilfeeinrichtung zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das Urteil ist rechtskräftig.

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