Münchner Mietstreit: BGH entscheidet pro Vermieter

Mietervereine beobachten, dass vermehrt Wohnungen wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Nicht immer geht es dabei mit rechten Dingen zu. Einen Münchner Fall soll jetzt der Bundesgerichtshof klären.
Anja Semmelroch, dpa |
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Der Bundesgerichtshof muss über eine Münchner Eigenbedarfs-Klage entscheiden.
dpa Der Bundesgerichtshof muss über eine Münchner Eigenbedarfs-Klage entscheiden.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Das Münchner Ehepaar, das gegen seine Vermieter geklagt hatte, ist im Unrecht. Das Urteil stellt Mieter sogar noch schlechter als bisher.

Karlsruhe - Geklagt hatte ein Münchner Ehepaar, das seit mehr als 30 Jahren zur Miete lebt. Eine GbR kündigte sie wegen Eigenbedarfsanmeldung aus der Wohnung, dagegen klagte das Ehepaar vor Gericht. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun zugunsten der Vermieter.

Mieter müssen also auch in Zukunft damit rechnen, dass ihnen die Gesellschafter einer Investorengemeinschaft mit Verweis auf Eigenbedarf die Wohnung kündigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch damit seine bisherige Rechtsprechung, die das Landgericht München in dem Streitfall infrage gestellt hatte.

Mieter sogar schlechter gestellt

Das Urteil stellt Mieter sogar schlechter: Bisher wurde eine Eigenbedarfskündigung unwirksam, wenn der Vermieter nicht seiner Pflicht nachkam, als Ersatz eine freie Wohnung im selben Haus anzubieten. Künftig bleibt es bei der Kündigung, der Mieter hat höchstens Anspruch auf Schadenersatz, etwa für die Umzugskosten.

Das Ehepaar kann nun immerhin noch einmal auf das Landgericht hoffen. Es muss den Fall neu verhandeln, weil wichtige Informationen fehlen. (Az. VIII ZR 232/15)

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