Münchner löst Terror-Fahndung aus - mit schlechtem Witz!

Ein Münchner ist wegen eines scherzhaft ausgefüllten Überweisungsscheins unter Terrorverdacht geraten. Warum er das schrieb und er jetzt auf der schwarzen Liste der Bundesbank steht.
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Ein Münchner ist wegen eines scherzhaft ausgefüllten Überweisungsscheins unter Terrorverdacht geraten. Jetzt steht er für zehn Jahre auf der schwarzen Liste der Bundesbank.

München - Dieser Spaß ging nach hinten los: In einer Überweisung an einen Freund trug ein Münchner im Januar als Verwendungszweck unter anderem „bin laden“ ein – und geriet so ins Fadenkreuz der Ermittler.

Sein Name steht nun zehn Jahre auf der schwarzen Liste der Bundesbank, wegen des nicht begründeten Verdachts der versuchten Terrorfinanzierung.

Im Bayerischen Rundfunk erklärte der Mann, er habe einem Spezl geliehenes Geld zurück überwiesen und ihn mit dem Verwendungszweck zum Lachen bringen wollen.

Dass der Münchner mit seinem Scherz die Polizei auf den Plan rief, ist der umfassenden Überwachung durch die bayerischen Sicherheitsbehörden geschuldet: Sie kontrollieren mithilfe von Kreditinstituten alle Kontobewegungen, einschließlich Überweisungsträgern.

Entdeckt das automatisch laufende Software-Programm verdächtige Schlagwörter, müssen die Banken Polizei und Staatsanwaltschaft darüber informieren.

Dass Banken die Details aller Transaktionen auswerten, mag im Zuge des NSA-Skandals sauer aufstoßen. Durch die gesetzliche Legitimation ist dieser Vorgang jedoch rechtens, wie Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, bestätigt: „Das Kreditwirtschaftsgesetz verpflichtet Banken sogar, sich an der Suche nach Terroristen und Geldwäsche zu beteiligen und Auffälliges herauszufiltern.“

Würden Banken die gescannten Daten hingegen privat nutzen, etwa für personalisierte Werbung, müsse die Datenschutzaufsicht einschreiten.

 

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