Münchner Landgericht prüft Internet-Bewertungen von Hotel-Portalen

Positive Bewertungen kann man kaufen. Ein Hotelportal geht jetzt vor dem Münchner Landgericht gegen diese Praxis gerichtlich vor. Begründung: Fake-Bewertungen sind aus Gründen des Wettbewerbs und zum Schutz der Verbraucher nicht hinnehmbar.
München - Für ein Bewertungsportal wie Holidaycheck ist Vertrauen (überlebens-) wichtig. Denn nur wenn die Nutzer davon ausgehen können, dass die Bewertungen, die sie über ein bestimmtes Hotel lesen, tatsächlich von Hotelgästen aufgrund ihrer Erfahrungen geschrieben wurden, ist ein solches Bewertungsportal sinnvoll.
Doch nicht immer geht der Bewertung eines Hotel-Aufenthalts eine tatsächliche Übernachtung voraus. So soll sich das Marketing-Portal Five Star darauf spezialisiert haben, interessierten Hotels positive, aber gefälschte Bewertungen zu beschaffen. Das Bewertungsportal Holidaycheck hatte dahingehend einen anonymen Hinweis bekommen und angefangen, Indizien bei Testern und Hotels zu sammeln.
Falsche Tester täuschen Hotelgäste
So soll das Marketing-Portal unter anderem seinen Testern geraten haben, die Hotels, die sie zu bewerten hatten, zu kontaktieren und gefälschte Buchungstermine anzufordern. In einem Fall hatte derselbe Tester innerhalb kürzester Zeit 30 Hotels mit der Höchstbewertung bedacht.
Holidaycheck will nun eine Unterlassung von solchen gefälschten Bewertungen erreichen. Dem Marketing-Portal soll verboten werden, Bewertungen für Unterkünfte auf dem Portal holidaycheck.de zu veröffentlichen, denen kein tatsächlicher Aufenthalt zu Grunde liegt.
Fake-Bewertungen sind inakzeptabel
Fake-Bewertungen sind aus Gründen des Wettbewerbs und auch zum Schutz der Verbraucher nicht hinnehmbar, findet Holidaycheck. Auch wenn Five Star erklärt, dass es die Bewertungen nur vermittle, sei das Unternehmen wohl zumindest mittelbar Täter, sagt auch Wolfgang Gawinski, Vorsitzender Richter der Zivilkammer des Landgerichts.
Entscheidung im August
Die Vertreterin von Five Star ist jedenfalls nicht in der Lage nachzuweisen, dass die Bewerter auch tatsächlich in den betreffenden Hotels übernachtet hatten, bleibt zudem viele Antworten schuldig. Bis Gawinski der Kragen platzt: "Das kann doch nicht wahr sein. Die Beklagte kümmert sich um nix." Einig wird man sich am Donnerstag im Gerichtssaal nur über den Streitwert der Klage: Mit 75.000 Euro sind beide Parteien einverstanden. Seine Entscheidung will das Gericht am 16. August verkünden.
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