Münchner klagt: Neue Büromöbel haben uns krank gemacht

Doch das Möbelhaus besteht vor dem OLG auf seiner Forderung von 150.000 Euro.
John Schneider, Lionel Doleschel |
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Ein Grünwalder Immobilienunternehmer klagt, dass seine Mitarbeiter durch neue Möbel krank geworden sind. (Symbolbild)
Thomas Frey/dpa Ein Grünwalder Immobilienunternehmer klagt, dass seine Mitarbeiter durch neue Möbel krank geworden sind. (Symbolbild)

München - Schreibtische, Stühle und Schränke: Büromöbel im Wert von 215.000 Euro verrotten seit fast fünf Jahren in einer Garage am Ammersee. Der Grund: Die Mitarbeiter des Möbelkäufers – eines Grünwalder Immobilien-Unternehmens – stellten starke Gerüche und Ausdünstungen bei den damals neuen Büromöbeln fest. Einige von ihnen mussten zum Arzt, weil sie unter Kopfschmerzen, Beeinträchtigungen der oberen Atemwege, Schwindel oder Schlafproblemen litten.

Anwalt Thomas Guldenkirch: "Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht." Deshalb wurden die Möbel schnell wieder weggeschafft und sein Mandant besorgte Ersatz – bei Ikea. Verständlich findet der OLG-Senat am Donnerstag. Den Mitarbeitern sei ja nicht zuzumuten gewesen, "auf Apfelsinenkisten zu sitzen".

Möbelhaus klagt auf Zahlung der Restforderung

Vom Kaufvertrag trat der Immobilienentwickler zurück. Was ihm die Klage seitens des renommierten Münchner Möbelhauses einbrachte. Das Unternehmen verlangt die Zahlung der Restforderung von 150.000 Euro. Eine zunächst erfolgreiche Klage: Das Landgericht verurteilte den Möbelkunden zur Zahlung. Das Grünwalder Unternehmen habe den Mangel nicht nachweisen können. Der Gerichtsgutachter habe erklärt, dass keine seriösen Rückrechnungen über die Schadstoffbelastung im September 2015 möglich sei. Auf die Aussagen der Mitarbeiter verzichtete das Landgericht.

Das Möbelhaus argumentiert zudem damit, dass auch die damals parallel laufenden Bauarbeiten schuld an den Gesundheitsproblemen sein könnten. Man habe auch keine Möglichkeit zur Nachbesserung bekommen, weil keine Frist gesetzt worden sei.

Guldenkirch widerspricht aber. Der Mangel sei früh per E-Mail gemeldet worden. Das Möbelhaus hätte deswegen auch ohne Fristsetzung reagieren können und müssen. Was aber zunächst unterblieben sei.

Der Handelssenat des OLG erklärt gestern, dass das Landgericht die Mitarbeiter zu den gesundheitlichen Problemen hätte anhören müssen. Das soll jetzt im Mai nachgeholt werden. Erst danach ist mit einem Urteil zu rechnen.

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