Münchner Islamzentrum: Kommt das Bürgerbegehren?

Im Streit um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen ein geplantes Islamzentrum muss das Verwaltungsgericht München entscheiden.
dpa |
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München - Ist ein Bürgerbegehren gegen ein geplantes Islamzentrum in München rechtswidrig oder muss es doch zugelassen werden? Diese Frage hat das Verwaltungsgericht München am Mittwoch in mündlicher Verhandlung erörtert, am Donnerstag will das Gericht seine Entscheidung bekanntgeben. Der Münchner Stadtrat hatte das Begehren im Oktober 2014 als rechtswidrig abgelehnt. Dagegen hatten die Initiatoren von der rechtspopulistischen Partei Die Freiheit geklagt.

Das "Zentrum für Islam in Europa - München" (ZIE-M) befindet sich seit Jahren in der Planung. Standort könnte ein Grundstück in der Innenstadt sein. Doch es hapert noch an der Finanzierung des 20 bis 30 Millionen Euro teuren Projektes.

In erster Reihe engagiert sich der Imam der Islamischen Gemeinde Penzberg (IGP), Benjamin Idriz, für das Projekt. Neben einem Gemeindezentrum sind eine Moschee, ein Museum, eine Akademie für Imame und eine Bibliothek geplant.

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