Münchner Islamisten-Prozess: 13,5 Jahre Haft gefordert

Im Münchner Islamisten-Prozess hat die Bundesanwaltschaft 13 Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Ihm werden unter anderem sieben Morddelikte zur Last gelegt.
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Der 27 Jahre alte Deutsche Harun P. (M) soll als Mitglied der Gruppe "Junud Al-Sham" am Terror in Syrien beteiligt gewesen zu sein.
dpa Der 27 Jahre alte Deutsche Harun P. (M) soll als Mitglied der Gruppe "Junud Al-Sham" am Terror in Syrien beteiligt gewesen zu sein.

München - Der junge Mann habe sich in Syrien des gemeinschaftlichen Mordes in sieben Fällen, versuchten Mordes und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gemacht, sagte Bundesanwalt Bernd Steudl am Montag vor dem Oberlandesgericht München in seinem Plädoyer.

Aus seiner Sicht komme eine mildere Strafe als eine lebenslange Haft infrage, weil der gebürtige Münchner Harun P. Aussagen auch über andere mutmaßliche Terroristen gemacht habe. In der islamistischen Szene werde er als Verräter bezeichnet, weil er auch in Prozessen in Düsseldorf und Berlin gegen mutmaßliche Terroristen aussagte.

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Der Sohn afghanischer Einwanderer hatte vor Gericht gestanden, sich im Oktober 2013 einer terroristischen Vereinigung angeschlossen zu haben, um in den Dschihad zu ziehen. In Syrien machte er sich - nach dem Aufenthalt in dem als "Deutsches Haus" bekannten Terrorcamp der islamistischen Organisation Junud al-Sham - 2014 mit einer Gruppe Gleichgesinnter nach Aleppo auf, um das Zentralgefängnis zu stürmen, wie er vor Gericht aussagte. Dabei wurden laut Bundesanwaltschaft mindestens zwei syrische Regierungssoldaten und fünf Häftlinge getötet. Das Urteil soll voraussichtlich am 15. Juli verkündet werden.

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