Münchner IS-Prozess: Entscheidung über Fortsetzung im Verfahren gegen Jennifer W. erwartet

Im Terrorprozess um ein verdurstetes jesidisches Mädchen im Irak, das als Sklavin gehalten wurde, könnte sich am Freitag entscheiden, ob das Verfahren platzt.
von  dpa/AZ
Die Angeklagte mit ihrem Anwalt.
Die Angeklagte mit ihrem Anwalt. © Peter Kneffel/dpa (Archivbild)

München -  Wie geht es weiter im Terrorprozess um ein verdurstetes jesidisches Mädchen im Irak, das als Sklavin gehalten wurde? Am Freitag könnte sich entscheiden, ob das Verfahren platzt.

Die Anwälte der angeklagten mutmaßlichen IS-Terroristin Jennifer W. hatten in der Vorwoche ihre Entpflichtung vor dem Oberlandesgericht (OLG) München beantragt. Geben die Richter dem Gesuch statt, würde das Verfahren enden und müsste neu aufgerollt werden. Hintergrund ist nach Angaben von Rechtsanwalt Ali Aydin ein Ermittlungsverfahren gegen ihn selbst und seine Kollegin Seda Basay-Yildiz. Ihnen werde vorgeworfen, im Rahmen des Prozesses aus einem nicht-öffentlichen Verfahren an einem anderen Gericht zitiert zu haben.

Münchner IS-Prozess - Mädchen verdurstet

Wegen des laufenden Verfahrens müssten sie nun eigentlich schweigen und könnten keine weiteren Beweisanträge mehr zugunsten ihrer Mandantin stellen, hatte Basay-Yildiz mitgeteilt. Jennifer W. aus Lohne in Niedersachsen ist wegen Mordes an einem fünfjährigen, jesidischen Kind angeklagt.

Sie soll sich im Irak der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen und tatenlos dabei zugesehen haben, wie das als Sklavin gehaltene Mädchen verdurstete.

 

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