Münchner Internet-Betrüger: Erst in den Urlaub, dann in den Knast
München - Am 5. Februar 2018 verurteilte das zuständige Jugendschöffengericht am Münchner Amtsgericht einen 21-jährigen Münchner unter anderem wegen Computerbetrugs und Betrugs zu einer Jugendfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung.
Mithilfe von ergaunerten Kontodaten buchte der junge Mann von Mai 2016 bis Sommer 2017 etliche Reisen und fuhr beziehungsweise flog anschließend alleine oder teilweise auch mit einer Begleitung in den Urlaub. Im Folgenden die Reisen, die der Angeklagte über das Internet gebucht hat:
- 17. Mai - 19. Mai und 23. - 25. Mai nach Ibiza (für jeweils 200 Euro)
- 4. August - 9. August nach Stockholm (für 2.356 Euro)
- 17. August - 23. August auf die Malediven (für 3.507 Euro)
- 31. August - 3. September nach Dubai (für 1.100 Euri)
- 4. September - 6. September nach Ibiza (für 1.587 Euro)
- 6. September - 13. September nach Madrid, Ibiza und Mallorca (für 2.664 Euro)
Alleine für diese Reisen kommt schon ein Wer von über 11.500 Euro zusammen. Die betrügerischen Buchungen wurden zwar von den jeweiligen Kontoinhabern storniert, der Schaden blieb jedoch bei den Reiseunternehmen. Der Angeklagte tätigte die Buchungen immer wenige Tage vor der Reise – so fiel der Betrug nicht sofort auf. Haben die Kontoinhaber den Schwindel dann bemerkt und bei der Bank reklamiert, war der 21-Jährige schon längst über alle Berge.
Angeklagter zockt Bekannten 7.400 Euro ab
Doch auch nach diesen teuren Ausflügen war das Fernweh des Münchners noch nicht gestillt. Statt fremde Menschen zu betrügen, nahm er jetzt nämlich auch noch seine eigenen Bekannten aus. Schon in Kenntnis der Strafverhandlung, die auf Anfang Juli 2017 terminiert worden war, gab sich der Angeklagte ihnen gegenüber als erfolgreicher Absolvent einer Designerschule aus. Weiter sagte er, dass auf seinem New Yorker Bankkonto ein Millionenguthaben liegen würde. Im Vertrauen auf sofortige Rückzahlung liehen die Bekannten ihm daraufhin im Mai und Juni 2017 2.000, 4.000 und 1.400 Euro. Dieses Geld nutzte der Angeklagte, um mit seiner damaligen Freundin nach Paris zu fliegen – gleichzeitig entzog er sich so auch der Strafverhandlung in München.
Der geständige Angeklagte erklärte bei der Verhandlung: "Ich habe damals schwierige Zeiten durchgemacht, es lief alles drunter und drüber. Ich hatte familiäre Probleme, versuchte mich von der Familie zu distanzieren. (..) Ich wollte einfach weg, darum ging es mir." Als der Angeklagte sich bei einem als Zeuge erschienen Bekannten entschuldigen wollte, zeigte dieser ihm im Sitzungssaal nur den ausgestreckten Mittelfinger.
Die zuständige Vorsitzende Richterin des Jugendschöffengerichtes begründete das Urteil folgendermaßen: "Der Angeklagte begeht seit mehreren Jahren kontinuierlich zahlreiche und massive Straftaten. (…) Insbesondere sein Verhalten im Sommer 2017 zeigt, wie skrupellos der Angeklagte inzwischen beim Begehen von Straftaten ist. Eigene Freunde führt er mit einem unglaublichen Lügengebilde hinters Licht und entlockt ihnen für das eigene Vergnügen des Reisens, auf dessen Geschmack er gekommen war, enorme Geldbeträge - wissend, dass am 03.07.2017 die Hauptverhandlung (…) angesetzt war."
Nach Auffassung des Gerichts konnte die verhängte Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. "Tatsächliche Anhaltspunkte, weshalb der Angeklagte nunmehr von seinem Hang, die Unwahrheit zu erzählen und sich fortwährend Einkommensquellen zu erschließen, Abstand nehmen sollte, sind nicht vorhanden."
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. da sowohl die Anklage als auch die Verteidigung in Berufung gegangen sind.
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