Münchner Geschäftsmann soll Mercedes veruntreut haben

München - Hat der 51-jährige Mann auf der Anklagebank einen Mercedes im Wert von 27.000 Euro veruntreut? Oder war ihm der Autokauf im Jahre 2013 als Geschäftsführer einer Münchner Immobilienfirma von den Eigentümern gestattet worden? Diese Fragen sollte das Amtsgericht klären.
Doch dazu kommt es nicht. Auf Vorschlag der Verteidigerin Birgit Schwerdt ziehen sich die Prozessbeteiligten ins Hinterzimmer zu einem Rechtsgespräch zurück. Und kommen mit der Einigung auf die Einstellung des Verfahrens wieder heraus.
Warum eine Zeugin nicht vor Gericht erscheint
Das hat auch praktische Gründe. Eine wichtige Zeugin hätte aus Dubai zu dem Prozess anreisen müssen. Außerdem hatte sich der Kaufmann zuvor zivilrechtlich bereits auf einen Vergleich mit seinem früheren Arbeitgeber geeinigt. Auch deswegen erspart das Gericht der Zeugin die weite Anreise, indem es § 153a der Strafprozessordnung anwendet.
Der Paragraph sieht vor, von der Verfolgung einer Straftat abzusehen, wenn das Gericht, die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft einverstanden sind und bestimmte Auflagen und Weisungen befolgt werden. Im Fall des 51-Jährigen ist das die Zahlung von 2.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.
Zahlt er nicht, lebt das Verfahren wieder auf.
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