Münchner Gastronom betrügt Jobcenter um 53.000 Euro
München - Zu einem Jahr und acht Monaten Gesamtfreiheitsstrafe auf Bewährung hat das Amtsgericht München einen 43-jährigen Betreiber eines Cafés im Münchner Westend und dessen 37- jährige Ehefrau verurteilt.
Im Zeitraum von April 2012 bis September 2016 hatten beide unrechtmäßig Arbeitslosengeld II bezogen. Zudem ordnete das Gericht an, das das Paar Wertersatz für die bezogenen Leistungen in Höhe von rund 53.000 Euro leisten muss.
Auf die Schliche kamen die Ermittler des Hauptzollamts München dem Paar aufgrund einer anonymen Anzeige. Die Beamten überprüften das Café und stellten im Datenabgleich mit dem Jobcenter München fest, dass der Betreiber, dessen Ehefrau und deren zwei Kinder Leistungen vom Jobcenter bezogen, ohne die Einnahmen aus dem Gastronomiebetrieb anzugeben. So erschlichen sie sich im Laufe der vier Jahre die Zahlungen vom Amt. "In der Absicht, sich eine Einnahmequelle von gewisser Dauer und nicht unerheblichem Umfang zu verschaffen", wie es in einer Mitteilung des Zolls heißt.
Günstige Sozialprognose bewahrt Angeklagte vor Gefängnis
Da die Angeklagten auch in den Folgeanträgen gegenüber dem Jobcenter ihre Hilfebedürftigkeit vorgetäuscht hatten, wurden sie nun wegen gewerbsmäßigen Betrugs in sieben Fällen schuldig gesprochen.
Nur aufgrund einer günstigen Sozialprognose konnte die Strafe noch auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem haben die Angeklagten die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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