Münchner Galerist verklagt Restaurator: Streit um Skizze von Spitzweg

Der Münchner Galerist Andreas Baumgartl verklagt einen Restaurator. Der soll vier Bilder bei der Reinigung ruiniert haben.
von  John Schneider
Im Gerichtssaal: Galerist Andreas Baumgartl mit Farbkopien der vier Bilder, die bei einer Reinigung beschädigt worden sein sollen.
Im Gerichtssaal: Galerist Andreas Baumgartl mit Farbkopien der vier Bilder, die bei einer Reinigung beschädigt worden sein sollen. © jot

Der Münchner Galerist Andreas Baumgartl verklagt einen Restaurator. Der soll vier Bilder bei der Reinigung ruiniert haben.

München - "Ich habe keine Lust mehr.“ Der Münchner Galerist Andreas Baumgartl (58) kreuzt seit sieben Jahren mit einem Restaurator die Klingen und will endlich zum Ende kommen. Er hatte dem Mann 2009 den Auftrag erteilt, vier Gemälde – darunter eine Öl-Skizze von Carl Spitzweg (1808-1885) – vom alten Firnis zu befreien. Auf dass sie in neuem Glanze erstrahlen.

Doch das Ergebnis der Reinigungsarbeiten war katastrophal. Baumgartl wirft dem Restaurator vor, die Bilder mit untauglichen, weil viel zu scharfen, Lösungsmitteln behandelt und erheblich beschädigt zu haben.

Die Öl-Skizze für Spitzwegs "Schreiber" soll vor der Restaurierung einen Zeitwert von 20.000 bis 25.000 Euro gehabt haben. Nachdem der Mann das Bild "gereinigt" habe, konnten nur noch 5.500 Euro beim Verkauf erzielt werden. Der Galerist fordert Schadenersatz sowie die Erstattung von Anwalts- und Gutachterkosten. Insgesamt 66.832 Euro. Und bekam in der ersten Instanz zumindest teilweise Recht. Das Landgericht Traunstein stellte durch die unsachgemäße Behandlung einen Schaden von über 20.000 Euro an drei der vier Gemälde fest.

Laut Gutachten ist das Bild ein Totalschaden

Der größte Schaden (12.000 Euro) sei bei einem Bild von Eduard von Grützner ("Mönch mit zwei Bierkrügen und einem Krug") entstanden. Durch die zu starke Reinigung habe der Resaturator zu viel Originalsubstanz entfernt. Laut Gutachten ein Totalschaden. Gegen das Urteil ging der Restaurator in Berufung.

Doch der Beklagte, inzwischen über 80 Jahre alt, fehlt am Mittwoch unentschuldigt. Diese Entschuldigung wird er glaubhaft nachreichen müssen, verfügt der Vorsitzende Richter Hans-Friedrich Arnold. Und erklärt, dass der OLG-Senat auf der Basis der vorliegenden Gutachten dazu neigt, der Klage in Teilen recht zu geben.

Der Anwalt sagt: Die Bilder waren schon vorher in einem schlechten Zustand

Restaurator-Anwalt Johannes Lell erklärt dagegen, dass die Vorwürfe unberechtigt sind. Die Bilder seien schon vorher in schlechtem Zustand gewesen. Der Restaurator habe alte Schäden durch seine Bearbeitung lediglich offen gelegt. "Mein Mandant sagt: ‘Ich habe keine Fehler gemacht'."

Das hört sich nicht nach Kompromiss und Vergleich an. Auch wenn der OLG-Senat noch einmal auf eine gütliche Einigung dringt. Bleibt diese aus, werden die Richter am 27. Februar wohl verkünden müssen, erneut einen Sachverständigen anzuhören. Ganz unabhängig von der Lust der Beteiligten, ginge der Prozess dann in die Verlängerung.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.