Münchner Flughafen verzichtet auf Fiebermessungen

Der Münchner Flugverkehr ist seit Corona eingebrochen. Passagiere von außerhalb der EU dürfen gar nicht mehr landen, außer den Heimkehrern, die im Urlaub gestrandet waren. Die Flugquote sank auf etwa fünf Prozent. Das frühere Drehkreuz in die Welt: fast verriegelt.
Da stellt sich die Frage, wie das ist, wenn einmal ein Flug aus Risikogebieten ausnahmsweise oder per Rückholaktion in München landet. Unsere AZ-Leser fragen uns das häufig per Telefon, Mail oder Brief.
Fiebermessungen an anderen internationalen Flughäfen
Denn eines ist am Flughafen Franz Josef Strauß kein Geheimnis: Fieber wird bei den Rückkehrern nicht gemessen. An vielen anderen internationalen Flughäfen tut man dies, um einen Hinweis darauf zu haben, wer das neuartige Virus in sich tragen könnte. Hat Corona also die totale Reisefreiheit in München? Ganz so ist es nicht: Hinter den Kulissen kümmert sich das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) um das Thema.
Die Fiebermessung müsste rein rechtlich das LGL veranlassen, verzichtet aber bewusst darauf, wie das übrigens auch am deutlich größeren Flughafen Frankfurt am Main der Fall ist. Das LGL antwortet auf AZ-Anfrage: "Die verschiedenen Bestimmungen führen in der Regel zu einer Identifikation von infizierten Passagieren. Lediglich symptomfreie Fluggäste, die vor Reiseantritt fiebersenkende Medikamente eingenommen haben, könnten hierdurch nicht ermittelt werden", so das LGL.
Aussteigekarte für Flüggäste und Crew aus Risikogebieten
Diese mit Corona infizierten, jedoch symptomfreien Fluggäste, könne man aber auch dann nicht identifizieren, wenn man bei jedem Einzelnen aufwendig und zeitraubend Fieber messe.
Und das wird aktuell getan, um Corona einzudämmen: Eine fünfköpfige Taskforce des LGL ist aktiv, direkt am Flughafen, in ständigem Austausch mit dem Medizinischen Dienst (MD) vor Ort. Die Taskforce nimmt vor allem Flüge mit Passagieren ins Visier, in denen Fluggäste mit Corona-Verdacht am Zielflughafen gemeldet werden, wozu die Crew verpflichtet ist. Denn schon immer gilt: Ansteckungsverdächtige Personen dürfen nicht im Flugzeug befördert werden.
Am Zielflughafen müssen dann alle Passagiere erst einmal im Flieger bleiben. Der MD geht an Bord, prüft den Infektionsverdacht und entscheidet, ob Passagier sowie Sitznachbarn in Quarantäne müssen oder in eine Klinik.
Fluggäste und Crews aus Risikogebieten erhalten zudem grundsätzlich eine sogenannte Aussteigekarte ausgehändigt. Darauf müssen sie ihre Kontaktdaten und die von Mitreisenden angeben. Sie verpflichten sich, 30 Tage gut erreichbar sein.