Münchner droht in China die Todesstrafe

Ein Münchner Ex-Student (33) steht in China wegen Mordes vor Gericht. Die Tat soll Züge eines Horror-Films gehabt haben. Dem Mann droht die Hinrichtung.
dpa |
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Xiamen/Berlin – Wegen eines brutalen Doppelmordes in China muss sich ein Münchner Ex-Student (33) dort demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Mordanklage erhoben. Der Prozesstermin vor dem Kriminalgericht der südostchinesischen Stadt Xiamen ist aber noch nicht bekannt, wie die örtliche Justiz auf Anfrage mitteilte. Ungewiss ist, ob dem Mann aus dem oberbayerischen Ort Teisendorf die Todesstrafe droht. Das Auswärtige Amt betreut den Mann konsularisch. „Die Bundesregierung hat sich auch in diesem Fall von Beginn an für eine Abwendung der Todesstrafe eingesetzt“, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts in Berlin.

Wenn deutsche Bürger im Ausland Kapitalverbrechen begehen, setzt sich die Bundesregierung grundsätzlich für eine Verschonung von der Todesstrafe ein, die in Deutschland abgeschafft ist.

Bei der Aufklärung der grausigen Ereignisse in Xiamen gab es keine Zweifel – die Tat trägt Züge eines Horrorfilms. Sowohl der Täter als auch seine Opfer kamen aus Deutschland. Motiv war Eifersucht.

Der Mann soll in der Nacht auf den 6. Juni 2010 seine Ex-Freundin aus Münchner Studententagen und ihren Lebensgefährten zu einem Luxushotel gelockt haben. Verkleidet mit schwarzer Montur und Maske metzelte er beide auf offener Straße mit einem Hammer und einem Messer nieder, mehrere Zeugen waren in der Nähe. Die junge Frau flehte nach deren Aussagen noch auf Knien um Gnade, bevor sie starb. Als Waise blieb das inzwischen drei Jahre alte Kind des ermordeten Paares zurück.

Der Doppelmord hatte eine jahrelange Vorgeschichte: Sowohl der Täter als auch seine frühere Freundin hatten an der Münchner Uni Sinologie studiert. Nachdem die Frau sich im Sommer 2005 von ihm trennte, begann er, sie als Stalker zu verfolgen. Er kam über die Trennung nie hinweg und reiste eigens nach Xiamen, um beide zu töten. In den Tagen vor dem Doppelmord soll er – nach nicht offiziell bestätigten Angaben aus dem Bekanntenkreis der Opfer – beide mehrfach bedroht haben.

Die chinesische Justiz hat in den vergangenen Jahren mehrere Ausländer zum Tode verurteilt, darunter einen Briten. In diesen Fällen ging es aber um den Schmuggel von Drogen, der nach chinesischer Auffassung die chinesische Gesellschaft insgesamt schädigt. In den Mordfall von Xiamen dagegen war kein chinesischer Bürger verwickelt. „Im Fall von Mord ist die Verhängung der Todesstrafe nicht zwangsläufig“, sagte Dirk Pleiter, China-Experte der Menschenrechtsorganisation Amnesty International. „Es kann unter Umständen auch von den politischen Umständen zum Zeitpunkt des Prozesses abhängen, ob das Gericht Härte zeigen will und die im vorgegebenen Strafrahmen schwerste Strafe verhängt.“

Das Auswärtige Amt will alle erfolgversprechenden Möglichkeiten nutzen, damit der Mann nicht zum Tod verurteilt wird, wie es in Regierungskreisen heißt. In der Heimatgemeinde Teisendorf im Chiemgau hat der Fall Entsetzen ausgelöst.

 

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