Münchner Drogendealer vor Gericht: Koks gut, Strafe hart

München - Ist die Qualität des Kokains besonders gut, fällt die Strafe für den Dealer besonders hoch aus – wenn er denn erwischt wird.
Diese Erfahrung musste ein Münchner Waschsalon-Besitzer (26) machen. In seiner Wohnung fanden Drogenfahnder sehr gutes, unverschnittenes Kokain. Der geständige Angeklagte wurde jetzt vom Amtsgericht als Mittäter beim Drogenhandel zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Bei der Durchsuchung einer Wohnung in der Occamstraße, die von dem Angeklagten genutzt wird, fanden Drogenfahnder am 25. Juni 2018 in einer Schublade unterm Backofen und in einer Papiertüte auf der Küchenzeile 148,69 Gramm Kokain. Den Verkaufswert schätzen die Drogenfahnder auf etwa 30.000 Euro. Außerdem entdeckten die Ermittler Bargeld (9.200 Euro) und drogentypisches Verkaufszubehör.
Erdrückende Beweislast gegen Drogendealer
Der Angeklagte wurde anderthalb Jahre später in Ungarn festgenommen, nach München überstellt und sitzt seitdem in U-Haft. Der Angeklagte gab die Tat nach einem Verständigungsgespräch der Prozessbeteiligten durch Erklärung seines Verteidigers unumwunden und vollständig zu. Das Geständnis war aber nur noch wenig wert, da die Beweise gegen ihn ohnehin erdrückend waren. An Drogen und Verpackungszubehör waren DNA und Fingerabdrücke des 26-Jährigen gesichert worden.
Nach Aussage eines mutmaßlichen Mittäters war dieser vom Angeklagten für zwei bis drei Tage in dessen Münchner Wohnung eingeladen worden. Er habe von hier aus zu einem Moskauer Fußballspiel reisen wollen. Der Angeklagte habe ihm Wohnungs- und Autoschlüssel für dessen Mietwagen überlassen und sei dann weggegangen. Von Drogen oder Bargeld will der anderweitig verfolgte Mann nichts gewusst haben, berichten die Ermittler im Zeugenstand.
Fahnder waren hinter anderem Mann her
Eigentlich waren die Ermittler noch hinter einem ganz anderen Mann her gewesen. Bei der Beobachtung sei dann aber der mutmaßliche Mittäter ins Visier geraten und festgenommen worden, als er mit dem Schlüssel und seinen Einkäufen die Wohnung in der Occamstraße betreten wollte. Dieser habe dann erst den Angeklagten als eigentlichen Wohnungsinhaber offenbart.
Die Amtsrichterin begründete ihr Urteil unter anderem damit, dass der Angeklagte trotz Geständnis im Prozess weder Reue noch Schuldeinsicht gezeigt habe. "Zugunsten waren das bislang straflose Vorleben und die Tatsache, dass der Angeklagte aus Ungarn überstellt werden musste, zu berücksichtigen."
Lesen Sie hier: Fahrmanöver geht schief - Raserunfall auf der Leopoldstraße