Münchner Chef: Halbe Million Schaden wegen Pflegebetrugs

Der Geschäftsführer eines Münchner Pflegedienstes soll die Sozialversicherungen um 500.000 Euro betrogen haben. Das Urteil soll nächste Woche gefällt werden.
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Mit Betrügereien im Pflegedienst, hat ein Münchner Geschäftsmann die Sozialversicherungen um 500.000 Euro betrogen. (Symbolfoto)
Daniel Reinhardt/dpa Mit Betrügereien im Pflegedienst, hat ein Münchner Geschäftsmann die Sozialversicherungen um 500.000 Euro betrogen. (Symbolfoto)

München - Paul T. (55, Name geändert) soll als Geschäftsführer eines Münchner Pflegedienstes seine Beschäftigten in den Jahren 2012 und 2013 nicht korrekt bei den den Sozialversicherungen angemeldet und so einen hohen Schaden angerichtet haben. Der Vorwurf laut Anklage: 150 Fälle des Vorenthalten und Veruntreuens von Arbeitsentgelt – sprich Schwarzarbeit. Den Schaden schätzen die Ankläger auf über eine halbe Million Euro.

Seine in Polen angeworbenen Pfleger arbeiteten vornehmlich in der 24-Stunden-Betreuung und hätten bei der Sozialversicherung angemeldet werden müssen. Der Unternehmer hätte zudem die Beiträge abführen müssen. Tat er aber nicht. Stattdessen habe er versucht, den Anschein der Selbstständigkeit seiner Arbeitskräfte zu erwecken.

Betrug mit polnischen Pflegekräften

Die Scheinselbstständigkeit ergibt sich für die Ankläger aus mehreren Gründen: Die Pfleger arbeiteten auf Weisung des Pflegedienstes, sie hatten nicht einmal die einfachste eigene Geschäftsausstattung, betrieben keine Werbung für sich am Markt und trugen keinerlei unternehmerisches Risiko. Andere Auftraggeber gab es für die Pfleger nicht.

Am Ende kam es zu einer Einigung der Prozessbeteiligten. Gesteht Paul T. so wie angekündigt, wird er mit einer Haftstrafe von neun bis elf Monaten davonkommen, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Schwarzarbeit - Urteil soll nächste Woche gefällt werden

Dazu kommt aber noch eine saftige Geldstrafe, die sich zwischen 270 und 360 Tagessätzen, also einem vollen Jahresgehalt, bewegen wird. Der 55-Jährige wird sich auch verpflichten müssen, einen Teil des Schadens wieder gut zu machen.

Der Vorsitzende Richter Max Boxleitner wird das Urteil wohl im Laufe der nächsten Woche sprechen.

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