Münchner bestellt Kleidung mit gestohlenen Daten

München - Es ist ein verworrener Fall, der vor dem Amtsgericht München verhandelt wurde: Ein 20-jähriger Münchner wurde wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu 24 Arbeitsstunden und einer Woche Dauerarrest verurteilt. Der Grund: Im Herbst 2014 hatte der Mann über einen unbekannten "Besteller" im Darknet Waren im Gesamtwert von 3.572,59 Euro geordert.
Die Rechnung sollten andere bezahlen: Der Besteller gab als Rechnungsadresse die gestohlenen Daten von Personen und als Lieferadresse Packstationsaccounts an. Die Daten waren zuvor von unbekannten Tätern gehackt, also durch unerlaubtes Eindringen in Computersysteme beschafft worden. Der 20-Jährige gab vor Gericht an, ein Bekannter habe ihm das Forum im Darknet gezeigt, in dem er den anonymen Besteller kennenlernte. Das Darknet ist ein Teil des Internets, in dem die Teilnehmer ihre Verbindungen manuell untereinander herstellen. Damit ist der Zugriff auf die Netzwerke schwieriger, was Anonymität erzeugt, aber auch Möglichkeiten für kriminelle Aktionen bietet.
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Über den Besteller kauft der Haupttäter S. hochwertige Kleidung und Schuhe, er gibt ihm eine Warenliste und soll 20 Prozent des Warenwerts zahlen. Die Ware wird mittels PIN an verschiedenen Packstationen abgeholt. Für den Fall, dass das Paket nicht in eine Packstation passt, schickt ihm der Internetbesteller eine gefälschte Vollmacht, auf der ein angeblicher Kunde ihm die Erlaubnis zur Abholung erteilt.
Wie sich herausstellt, will der Besteller die Kleidung mit fremden E-Mail-Adressen und Daten kaufen. Die ausliefernden Firmen fordern ihr Geld von den angegebenen Rechnungsadressaten, doch die weigern sich natürlich zu zahlen, so dass bei den Firmen ein entsprechender Schaden entsteht.
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Abholen ließ S. die Kleidung von einem 20-jährigen Helfer, der wegen Beihilfe zum Betrug und zur Urkundenfälschung sowie Waffenbesitzes – bei ihm wurde ein Schlagring gefunden – zu 24 Arbeitsstunden, einer erzieherischen Maßnahme, 10 Drogenberatungsgesprächen und Freizeitarrest verurteilt wird. Sein Lohn für die Abholung der illegalen Waren: ein paar Schuhe und zwei T-Shirts.