Münchner Behörde klagt vor Europäischem Gerichtshof
Weil ein Honighersteller sich weigert, die Anweisungen des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR) zu befolgen, zieht die Behörde bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg - und gewinnt.
München - Die Herkunft von Honig muss für den Verbraucher immer ersichtlich sein – auch auf kleinen Portionspackungen. Das hatte das Kreisverwaltungsreferat (KVR) von einem bayerischen Honighersteller gefordert und sich nun vom EuGH in Luxemburg bestätigen lassen.
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Das Urteil hat europaweit Folgen für Hersteller und Verkäufer von Honig: Das Ursprungslandes muss nun immer angegeben werden – unabhängig davon, ob der Honig portionsweise abgepackt oder als Teil einer Mahlzeit in Kantinen, Hotels oder Gemeinschaftseinrichtungen verkauft wird.
Für die Lebensmittelkontrolle des KVR war es die erste Gerichtsverhandlung auf europäischer Ebene.