Münchner Arzt verschreibt Drogensüchtigem tödliche Fentanylpflaster
Ein Münchner Arzt ist zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte einem Drogensüchtigen ohne medizinischen Grund Fentanylpflaster verschrieben, die dieser sich intravenös verabreichte und schließlich an der Überdosis starb.
München – Auf der Suche nach der Befriedigung seiner Drogensucht hat ein Mann in einem 52-jährigen Anästhesiologen aus München ganz offensichtlich einen Helfer gehabt. Der Arzt, der eine Praxis in München betreibt, hatte dem Mann im Jahr 2013 mehrfach ohne medizinische Begründung Fentanylpflaster verschrieben. Nachdem sich der Patient den Wirkstoff aus den Pflastern unkontrolliert selbst gespritzt hatte, starb dieser an der Überdosis im November 2013. Fentanyl ist ein extrem potentes synthetisches Opioid, das auch als Schmerzmittel eingesetzt wird. Es wirkt 100 bis 300 mal stärker als Morphin. Auch Pop-Superstar Prince starb an einer Überdosis Fentanyl.
Der Arzt wusste, dass er es mit einem Drogenabhängigen zu tun hatte
Für die fahrlässige Verabreichung des Betäubungsmittels ist der Mediziner vom Münchner Amtsgericht nun zu einer hohen Geldstrafe von 21.600 Euro verurteilt worden. Aus der Patientenakte ging zwar hervor, dass der Patient grundsätzlich bei der Verabreichung des Artzney überwacht worden sein soll, ein Gutachter stellte jedoch fest, dass eine medizinische Begründung für eine Therapie mit Fentanyl nicht gegeben war. Der Arzt habe gewusst, dass sein Patient drogen-, alkohol- und zigarettenabhängig und deswegen auch in Substitutions-Behandlung war. Das Gericht stellte fest, dass der Arzt auf jeden Fall hätte prüfen müssen, welche Artzney der Mann verschrieben bekommt und feststellen müssen, dass eine kombinierte Verabreichung mit Fentanyl fatale Folgen haben könnte.
Der Angeklagte habe gewusst, dass er es mit einem Suchtkranken zu tun hatte, der sich im Notfall mit Betäubungsmitteln oder Artzney auf dem Schwarzmarkt versorgt hatte. „Obwohl dem Angeklagten somit bewusst gewesen sei, dass der Patient unkontrolliert seiner Opiatsucht nachging, hat er die unbedingt erforderlichen Überprüfungen der Angaben des Patienten unterlassen", so das Gericht.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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