Münchner Amtsgericht verurteilt betrunkenen Wiesn-Grapscher

München - Vielleicht ist es ja eine Warnung zur richtigen Zeit: Das Amtsgericht hat einen 28-jährigen Bauingenieur aus Freising zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte auf der letzten Wiesn gemeint, er könne das "Nein" einer Frau ignorieren und sie begrapscht. Der sexuelle Übergriff kostet ihn jetzt 5.400 Euro.
Der Fall: Am letzten Tag der Wiesn hatte der Mann in einem Festzelt neben einer 34-Jährigen auf der Bierbank getanzt. Der 28-Jährige fragte die Frau, ob sie mit ihm von der Bank nach unten gehen, ein bisschen tanzen und mit ihm "rummachen" möchte. Diese antwortete mit einem deutlichen Nein und drehte sich von dem Mann weg.
Mann begrapscht sein Opfer mehrfach
Der junge Ingenieur fasste ihr nun an den Po, worauf sich die 34-Jährige zu ihm umdrehte und ihn bat, sie in Ruhe zu lassen. Doch der Mann machte einfach weiter. Als sich das Opfer wiederum ihren Begleiterinnen zuwandte, umarmte sie der Mann von hinten und griff ihr an den Busen.
Das erzürnte Opfer erklärte lautstark, dass er beim nächsten Mal "eine fangen" werde. Als der Mann ihr trotzdem lachend erneut zielgerichtet ans Gesäß fasste, schlug die Geschädigte mit der linken Faust zu und traf seitlich leicht den Unterkiefer des Mannes. Der lachte wieder nur und griff nochmals an den Po der Frau, die ihn wütend anschrie.
Im Prozess zeigt sich der Mann zwar reuig: "Mir tut es leid, wenn ich sie belästigt habe. Ich wollte ihr keinen Schaden zufügen." Aber er sagt auch: "Dass ich eine fangen würde, kam akustisch nicht bei mir an. Wenn ich gewusst hätte, dass sie ein Problem mit mir hatte, dann wäre ich weggegangen. Ich weiß auch nicht, warum sie nicht weggegangen ist. Ich war geschockt, dass sie mir eine Faust gegeben hat. Ich habe ihr nicht an den Hintern gefasst."
Wiesn-Grapscher zeigt sich reuig
Das Opfer erklärt: "Mir geht es beschissen, man macht das nicht." Der Mann hatte nach eigenen Angaben vier Maß intus. Ein Sachverständiger erklärt im Prozess, dass er möglicherweise nicht voll schuldfähig gewesen sein könnte.
Das Gericht erkennt zwar an, dass der 28-Jährige bislang noch keine Vorstrafen hat und sein Opfer im Prozess überredet, 1.000 Euro von ihm als Wiedergutmachung anzunehmen, aber: "Zu Lasten des Angeklagten spricht seine Hartnäckigkeit zum Nachteil der Geschädigten."
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