Münchner Amtsgericht erlässt Haftbefehl gegen NS-Schergen
MÜNCHEN - Der mutmaßliche NS-Verbrecher John Demjanjuk soll als KZ-Aufseher in Sobibor Beihilfe zum Mord an 29 000 Juden geleistet haben. Ob ihn die USA ausliefern oder abschieben, ist noch nicht geklärt.
Das Amtsgericht München hat gegen den mutmaßlichen NS-Verbrecher John Demjanjuk Haftbefehl erlassen. Gegen den 88-Jährigen besteht der dringende Verdacht, Beihilfe zum Mord an mindestens 29 000 Juden geleistet zu haben. Der in den USA lebende Demjanjuk war den Ermittlungen zufolge 1943 Aufseher im Vernichtungslager Sobibor.
Das Landeskriminalamt hat den Dienstausweis Demjanjuks, der im Besitz von US-Behörden ist, in einem Gutachten für echt befunden. Darum hat die Staatsanwaltschaft nun Haftbefehl beantragen können. Ob die USA Demjanjuk ausliefern oder abschieben, ist noch nicht geklärt.
1952 kam Demjanjuk (damals hieß er noch mit Vornamen Iwan) in die USA und erhielt 1958 die amerikanische Staatsbürgerschaft, die ihm inzwischen aber wieder aberkannt wurde. Die Bundesregierung wurde über den Erlass des Haftbefehls informiert. Das weitere Vorgehen der Staatsanwaltschaft erfolgt "in enger Abstimmung mit der Regierung".
Er zählt zu den meistgesuchten Kreigsverbrechern
Um das zu erwartende Gerichtsverfahren so gut wie möglich vorzubereiten, werden weitere Ermittlungen geführt. Sobald Demjanjuk in Deutschland eintriffti, soll er vernommen werden, erklärte die Staatsanwaltschaft. Anschließend solle Anklage vor dem Landgericht München wegen Beihilfe zum 29 000-fachen Mord erhoben werden.
Weil sich der gebürtige Ukrainer 1951 mehrere Monate in einem Lager bei München aufhielt, übertrug der Bundesgerichtshof im Dezember dem Landgericht München II das Verfahren. Das Simon-Wiesenthal-Zentrum führt Demjanjuk auf der Liste der meistgesuchten NS-Kriegsverbrecher.