Münchner (56) mit aufgemotztem E-Bike deutlich zu schnell unterwegs
München - Einer Streife fiel der 56-Jährige aus dem Landkreise München am Freitag auf, weil er auf der Leopoldstraße "ungewöhnlich schnell" unterwegs war. Als die Beamten den Mann kontrollierten, stellten sie fest, dass er mit einem Pedelec unterwegs war.
Dieses war allerdings so umgebaut, das es deutlich schneller fuhr als die erlaubten 25 Km/h. Dies hat zur Folge, dass aus dem Fahrrad ein Kleinkraftrad wurde, für welches man eine Versicherung und eine Fahrerlaubnis benötigt.
Da der 56-Jährige beides nicht vorweisen konnte, wurde er angezeigt.
Was ist ein Pedelec, S-Pedelec und E-Bike?
Rechtlich unterschieden werden in Deutschland zwei Kategorien von Elektrofahrrädern:
- Alles, was mit Motorunterstützung (mit maximal 250 Watt Dauerleistung) höchstens 25 km/h fährt und ab 6 km/h eigenes Treten voraussetzt, wird laut § 1 Abs. 3 StVG genauso behandelt wie ein Fahrrad: Es gelten dieselben Vorschriften bzgl. Radwegebenutzung. Es besteht keine Kennzeichen-, Haftpflichtversicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht. In diese Kategorie fallen 95 % aller verkauften elektrisch unterstützten Zweiräder (Pedelecs)
- Alles, was mit Motorunterstützung (mit maximal 4 kW) zwischen 25 km/h und 45 km/h fährt, ist ein Kleinkraftrad, ein Mofa. Hierfür ist ein Versicherungskennzeichen und eine Fahrerlaubnis notwendig (Fahrtzeugklasse L1e). Hierbei handelt es sich meistens um S-Pedelecs oder E-Bikes.
Die Begriffe "Pedelec" und "E-Bike" werden oft nicht trennscharf bzw. synonym verwendet, da viele Händler ihre Pedelecs als E-Bikes verkaufen.
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