Münchens Meister-Dieb: Er muss viereinhalb Jahre in Haft

Vor ihm war kein Portemonnaie sicher: Ein Junkie griff 150 Mal zu, um seine Sucht zu finanzieren. Was seine Masche war und warum der 38-Jährige jetzt reumütig zeigt.
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Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".
dpa Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".

MÜNCHEN - Vor ihm war kein Portemonnaie sicher: Ein Junkie griff 150 Mal zu, um seine Sucht zu finanzieren. Was seine Masche war und warum der 38-Jährige jetzt reumütig zeigt.

Er tarnte sich als Handwerker, hantierte mit dem Zollstock und griff dann zu. Eine überaus erfolgreiche Masche: 150 Geldbörsen schnappte sich der drogensüchtige Meisterdieb Alexander B. (38) unter anderem in Geschäften, Ministerien oder Uniräumen. Teilweise nutzte er dann die Kreditkarten, die ihm in die Hände gefallen waren, um einzukaufen oder Geld für Drogenkäufe abzuheben.

Der Schaden beläuft sich auf etwa 40 000 Euro. Das Urteil des Münchner Landgerichts: vier Jahre und sechs Monate Knast. Außerdem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Ein Konto voller Vorstrafen

„Er war erleichtert, als man ihn erwischte“, erklärte sein Anwalt Florian Wurtinger gestern. Der Fahndungsdruck war immer größer geworden. Auch, weil Alexander B. für die Polizei ein alter Bekannter ist. Er hat bereits mehrere einschlägige Vorstrafen auf dem Konto.

Als er von Dezember 2007 bis Juli 2008 in München und Umgebung seine neue Diebstahlserie hinlegte, konnten ihn die Ermittler auf Grund von Videomaterial der Diebstähle identifizieren. Er hatte noch drei Bewährungsstrafen offen.

Vor Gericht flehte der Meister-Dieb

Als er von Dezember 2007 bis Juli 2008 in München und Umgebung seine neue Diebstahlserie hinlegte, konnten ihn die Ermittler auf Grund von Videomaterial der Diebstähle identifizieren. Er hatte noch drei Bewährungsstrafen offen.

Alexander B. gab sich gestern reumütig und flehte: „Das ist meine letzte Chance.“ Doch das Gericht blieb skeptisch. Zwar hat der 38-Jährige zwei Therapien erfolgreich abgeschlossen, war aber nach Rückschlägen bei der Arbeitssuche oder „aus Langeweile“ rückfällig geworden.

jot

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